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ÜWG lehnt eine Erhöhung der Fraktionszuwendungen ab

Stellungnahme der ÜWG – Fraktion; Sitzung des Kreistages am 12.12.2016

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrter Herr Landrat, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste;

die Fraktionen erhalten zur Bestreitung ihrer Ausgaben einen Auslagenersatz. Es ist dabei genau festgelegt, für welche Zwecke diese Zuwendungen verwendet werden dürfen. Über die Ausgaben ist gegenüber dem Rechnungsprüfungsamt Nachweis zu führen und nicht verausgabte Mittel sind zurückzuzahlen.

Die ÜWG – Fraktion hat sich in den vergangenen Jahren im Rahmen der Diskussion um die Haushaltskonsolidierung mit der Frage der Kürzung dieser Fraktionszuwendungen beschäftigt. Uns war aber bewusst, dass ein solcher Antrag bei den großen Fraktionen mit eigenen Geschäftsstellen nicht durchsetzbar ist. Auch wenn wiederholt der Vergleich mit anderen Städten und Kreisen angeführt wird, darf man nicht vergessen, wir befinden uns im Odenwaldkreis mit beschränkten Mitteln aufgrund der mangelnden Berücksichtigung im KFA.

Unsere Mandatsträger leisten bestimmt eine ebenso gute Arbeit, wie sie in den Gremien anderer Regionen auch geleistet wird, nur wir haben andere Rahmenbedingungen. Uns ist es auch in der Vergangenheit gelungen, unsere politische Arbeit zu erledigen.

Die heute vorgeschlagene Erhöhung stellt einen von vier diskutierten Vorschlägen dar.

Die Varianten gingen von einer jährlichen Mehrbelastung für den Odenwaldkreis von 6.000 €, 15.000 €, 18.600 € bzw. 31.200 € aus. Welcher Vorschlag wurde ausgewählt? Der Vorschlag des Landrates mit einer Erhöhung von 31.200 €.

Wir sprechen hier von Erhöhungen für die einzelnen Fraktionen, die sich zwischen 30% und 114% bewegen. Im Schnitt liegt eine Erhöhung um 45 % vor.

Ich will hier keine Haushaltsrede halten und für die ÜWG ist auch der Vergleich mit dem Gesamthaushalt nicht zielführend, wir stellen nur fest, dass bei der großen Koalition das Geld anscheinend wesentlich lockerer sitzt, als wir das in der Vergangenheit gewohnt waren. Wir benötigen auch keine – wie von dem KT-Vorsitzenden geforderten – repräsentativen Geschäftsstellen.

Die ÜWG steht nach wie vor für eine nachhaltige Finanzpolitik mit dem Ziel der Konsolidierung der Kreisfinanzen über das Einhalten der Schutzschirmkriterien hinaus. Eine solche Erhöhung ist den Bürgern, denen man immer mehr Politikverdrossenheit unterstellt, nicht zu vermitteln.

Die ÜWG wird die vorgeschlagene Änderung der Geschäftsordnung ablehnen.

Georg Raab, Fraktionsvorsitzender