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ÜWG – Fraktion gibt dem Kreishaushalt 2018 ihre Zustimmung

Rede des ÜWG – Kreistagsfraktionsvorsitzenden, Georg Raab, zum Kreishaushalt 2018 in der Kreistagssitzung am 05.02.2018

 

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrter Herr Landrat, liebe Kolleginnen und Kollegen, werte Gäste,

„“Die Hoffnung stirbt zuletzt!“, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, bei all denen unter uns, die sich mit der kommunalen Haushaltswirtschaft seit der Jahrhundertwende beschäftigt haben, ist das Hoffen auf geänderte Finanzierungsbedingungen für das Erfüllen der örtlichen Öffentlichen Aufgaben schon längst gestorben. „

Dieses Zitat stammt aus der Haushaltsrede unseres früheren Fraktionsvorsitzenden Reinhold Ruhr und bildete die Einführung in seine Haushaltsrede am 18.03.2013.

Er führte damals weiter aus:

„Der Grund der Finanzkrise unseres Odenwaldkreises liegt nicht darin, dass Kommunen nicht mit Geld umgehen können, sondern die Struktur des kommunalen Finanzausgleichs stimmt weiterhin nicht!“

Es ist deshalb in den vergangen Jahrzehnten nur wenigen Kommunen gelungen aufgrund der Rahmenbedingungen und des besonders sparsamen Wirtschaftens ausgeglichene Haushalte zu erzielen.

Landrat Matiaske hatte vor über einem Jahr im Haupt- und Finanzausschuss gesagt: „Stellt für 2020 keinen Sekt kalt, denn dann beginnt die eigentliche Arbeit erst.“ – Abbau der Kassenkredite!!

Heute können wir die Situation etwas anders beurteilen und im Sommer 2018 zumindest ein Piccolo öffnen, der Hessenkasse sei Dank.

„Gegen Schulden. Für die Zukunft.“ Ist das Programm untertitelt, das geeignet ist, uns zukünftig die Angst vor dem Abbau unserer Kassenkredite und dem drohenden Zinsänderungsrisiko zu nehmen. Im Jahr 2008 zahlten wir noch 4,2% Zinsen für die Kassenkredite. Das wären heute nahezu 6 Mio. Euro, ein Betrag, der unserem Haushalt jede Basis für Schutzschirm oder Hessenkasse Konformität rauben würde.

Wir können uns heute über Hessenkasse freuen.

Wenn wir aber bedenken, dass 80% der Ausgaben für Hessenkasse dem Kommunalen Finanzausgleich entstammen, also Geld, das den Kommunen und Kreisen entzogen wurde, bzw. wird, dann kann einem die Freude schnell wieder vergehen.

Die Freude wird ebenfalls dadurch getrübt, dass an Hessenkasse auch Forderungen und Aufgaben geknüpft sind.

Das Land übernimmt ab 01.07.2018 unsere Kassenkredite. Die Zinsen trägt das Land alleine, die Tilgung teilen sich das Land und der Odenwaldkreis je zur Hälfte.

Unser Tilgungsanteil entspricht 25 € je Einwohner und Jahr über den Zeitraum von 30 Jahren. 2.425.000 € je Jahr, die erwirtschaftet werden müssen. Zu Beginn der Abzahlungsphase hilft uns unser Zinssicherungsgeschäft. Hier tritt für den Odenwaldkreis eine Entlastung von 1,4 Mio. €/a ein, die mit den benötigten Abzahlungen zu verrechnen sind, sodass faktisch bis 2021 nur 1.025.000 €/a zusätzlich zu zahlen sind.

Weiterhin wird ein Haushaltsausgleich im ordentlichen Ergebnis gefordert. Ein Überschuss in Höhe der ordentlichen Tilgung investiver Kredite ist auszuweisen. 0 € Kassenkredite zum 31.12. sind Bedingung. Der Aufbau einer Liquiditätsreserve in Höhe von 2% der Auszahlungen aus der Verwaltungstätigkeit und der Abbau weitere Altfehlbeträge (rd. 40 Mio. €) stehen ebenfalls auf der Forderungsliste.

Erst wenn wir diese Bedingungen erfüllt haben, gibt es vielleicht wieder Spielraum für freiwillige Leistungen.

Trotzdem, die Teilnahme an der Hessenkasse ist alternativlos.

Betrachten wir uns nun unseren Hessenkasse konformen Haushalt 2018.

Ein ausgeglichener Haushalt war Pflicht. Zum Glück spielen die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen weiter mit. Denn die Erhöhungen der Einnahmen über den KFA waren Grundvoraussetzung für einen Haushaltsausgleich.

Vergleichen wir Zahlen aus dem Haushalt 2018 mit den Zahlen aus 2014
Erträge aus dem KFA

2014          73.834.517

2018          99.393.908                  + 35%

Erträge nach LWV-Umlage bzw. Krankenhausumlage

2014          57.402.326

2018          80.049.310                  + 40%

 

Die Kreis- und Schulumlage stieg in diesem Zeitraum um 30 % und stellt 70% der Einnahmen aus dem KFA dar.

Unser Kreishaushalt speist sich also im KFA zu 70 % aus Geldern der Städte und Gemeinden.

Die Erträge insgesamt sind seit 2014 um 15,8% auf 161.827.910 € gestiegen.

Die Aufwendungen haben sich in dem gleichen Zeitraum von 148.071.862 € auf 161.787.364 €, also um 9,3 % erhöht.

Im gleichen Zeitraum stiegen die Personalkosten um 24%.

Eine Erhöhung der Ausgaben seit 2014 um über 9% und eine Erhöhung der Personalkosten im gleichen Zeitraum um 24%. Da ist ein besonderer Sparwille nicht so leicht auszumachen.

Die ÜWG-Fraktion sieht aber nicht nur die nackten Zahlen, wir wissen schon um die gesamtpolitische Entwicklung, den Flüchtlingszustrom, die Übernahme des Leitstellenpersonals und die fehlende Konnexität gegenüber dem Bund, die uns ebenfalls ständig die Schaffung neuer Personalstellen abfordert.

Von besonderer Bedeutung ist da auch die Aussage im Haushaltskonsolidierungskonzept zum Personalbereich:

Ein relevanter Konsolidierungsbeitrag seitens des Personalbereichs ist auch für die Zukunft nicht zu erwarten. Einzelne wegfallende Stellen müssen durch die Übertragung neuer Aufgaben und Fallzahlsteigerungen durch Gesetzesänderungen in anderen Bereichen der Kreisverwaltung wieder bereitgestellt werden.

Wir haben deshalb sehr gerne – in unserer Klausurtagung – von Landrat Matiaske gehört, dass die Notwendigkeit zur Verschlankung und Optimierung der Verwaltung von ihm gesehen wird.

Auf dem Weg zu einem Hessenkasse konformen Haushalt mussten weitere Rettungsanker ins Wasser gelassen werden.

Hatte doch die Regierungspräsidentin in der Haushaltsgenehmigung für den Haushalt 2017 festgestellt:

„Im Ergebnis ist es dringend erforderlich, den Finanzbedarf des Landkreises nachhaltig zu stabilisieren. Daher halte ich es vor dem Hintergrund der defizitären Haushaltssituation, der Verpflichtung zur vollständigen Erwirtschaftung der ordentlichen Tilgung ab dem Jahr 2018 sowie der Erwartung eines frühestmöglichen Haushaltsausgleichs für geboten, zunächst noch in eigener Verantwortung eine Erhöhung der Kreisumlage zu prüfen. Im Vergleich zu den anderen Landkreisen im Regierungsbezirk Darmstadt liegt der zurzeit mit 32,12 v. H. festgesetzte Kreisumlagehebesatz deutlich unter dem Durchschnitt.“

Ein Glücksfall ist nun anscheinend, dass der Schulumlage im Vergleich zu 2017 die Erhöhung aufgrund der Rahmendaten von 950.000 € genügt, um die Ausgaben zu bestreiten. Deshalb sei es möglich gewesen den Schulumlagehebesatzes um 1,37 % auf 19,66 % zu reduzieren und den Hebesatz der Kreisumlage um diese 1,37% auf 33,49 % anzuheben.

Mit diesem Dreh, der den Schulen zuliebe hoffentlich nicht so oft zur Anwendung kommt, waren ca. 1,8 Mio. mehr auf der Einnahmenseite der Kreisumlage und der Haushalt verzeichnet ein kleines Plus und ist Hessenkasse konform. Bei den Anforderungen an die zukünftige Haushaltsgestaltung erscheint diese Verschiebung nicht umkehrbar.

Diese Zahlen zeigen, wie angespannt auch weiterhin die Haushaltsituation unseres Odenwaldkreises ist. Die Verpflichtungen aus der Hessenkasse und die ohnehin gestellten Anforderungen an die Haushaltsgestaltung fordern auch weiterhin ein Wachstum auf der Einnahmeseite. Unser gesamtpolitisches globales Geflecht ist aber sehr sensibel. Aus der kleinsten Störung kann ein riesiges finanzpolitisches Problem erwachsen und unsere notwendigen Einnahmesteigerungen bleiben aus.

Es ist wichtig, dass das Land die Erhöhung der Kreisumlage nur als Ultima Ratio ansieht, diese aber auch nicht ausschließt.

Wenn die große Koalition davon spricht, dass bei der OREG Einsparungen vorgenommen werden konnten, so entspricht dies auch der Zielsetzung der ÜWG-Fraktion der vergangenen Jahre, die OREG auf ihre Kernaufgaben zurückzuführen. Dieser Prozess bedurfte aber einer längerfristigen  Vorbereitung, da er mit Personalmaßnahmen verbunden war.

Wir werden sehen, ob unter der neuen Führung von Herrn Schwabe auch Synergieeffekte in der Zusammenarbeit mit dem ÖPNV möglich sind.

Unser ÖPNV Angebot wird ebenfalls weiter ausgebaut, da es für die Attraktivität unseres Kreises unabdingbar ist. Die Kosten belaufen sich 2018 auf über 8,5 Mio. Euro.

Gleichzeitig müssen aber auch die Weichen gestellt werden, um unsere Anbindung an die Zentren zu optimieren. Eine Resolution zur Infrastrukturellen Situation haben wir gemeinsam verabschiedet. Aber auch der Ausbau unserer Bahnanbindung hin zum Begegnungsverkehr auch außerhalb der Bahnhöfe, bzw. hin zur Elektrifizierung müssen angegangen werden.

Veränderte Fallzahlen in den Produktgruppen Kommunales Job-Center und Soziale Sicherung ermöglichen eine Reduzierung des Planungsansatzes um 807.000 € im ersten Fall, bedingen aber eine Erhöhung um 956.000 € im Bereich der Sozialen Sicherung. Der Ansatz für die Produktgruppe Jugendamt erhöht sich um rund 743.000 €. Diese Ansätze sind aber kaum beeinflussbar.

In der neuen Produktgruppe „Bildung integriert“ werden verschiedene Kostenträger zusammengefasst und hoffentlich auch Synergien erzielt. Die dadurch erforderliche zusätzliche Anmietung von Räumen lässt aber vermuten, dass die Kosten steigen.

Wir verweisen hier wieder auf den Vorbericht zum Haushalt S. 6; Interne Leistungsverrechnung: „Die Verrechnung der im Produkt – Verwaltungsgebäude – enthaltenen Aufwendungen für Mieten und Mietnebenkosten sind nach wie vor geplant, sobald BIMO die entsprechenden Flächenaufteilungen auf die einzelnen Abteilungen bzw. Kostenstellen belastbar ausweisen kann.“

Uns ist bewusst, dass eine Realisierung den Geldbestand nicht verändern würde, aber wesentlich mehr Transparenz wäre geboten.

Zur Umsetzung weiterer Schulbaumaßnahmen sind die KIP Programme hilfreich.

Die ÜWG fordert wieder die  Schulabteilung auf, die Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes endlich voranzutreiben. Alleine die Tatsache, dass das Land Hessen uns aufgrund zwischenzeitlicher Teilfortschreibungen keinen zeitlichen Druck macht, entbindet uns nicht von einer konzeptionellen Weiterentwicklung der Odenwälder  Schullandschaft. Gerade die Diskussion um die Inklusiven Schulbündnisse hat  gezeigt, dass hier ein Handlungsbedarf besteht.

 

Der Weiterentwicklung unseres Gesundheitszentrums haben wir uns alle verschrieben. Als nächste Maßnahme steht die Renovierung des Bettenhauses an. Der als Zwischenunterkunft geplante Neubau soll über Investoren realisiert und angemietet werden. Diese Mietkosten belasten aber zusätzlich den Haushalt des GZO, dem wir auch Beachtung schenken sollten.

Man sieht aus meinen Ausführungen, dass bei aller Entspannung in unserer Haushaltslage eine sparsame, nachhaltige Haushaltspolitik geboten ist.

Kritisch sehen wir weiterhin die Erhöhung von freiwilligen Leistungen. Ich erinnere an die Hallenmieten, deren Verrechnung bis heute nicht transparent erfolgt. Ich bin persönlich der Meinung, dass die Verrechnung überhaupt nicht vorgenommen wird. Verrechnung im Rahmen der Schulumlage, wie im Kreistag beschlossen, geht aufgrund der Gemeindehaushaltsverordnung nicht, und für den Einbezug in die Kreisumlage fehlt jegliche Berechnungsgrundlage.

Als weitere Erhöhung der freiwilligen Leistungen erinnere ich an die von unserer Fraktion kritisierte Erhöhung der Fraktionsgelder. Die beiden Maßnahmen machen zusammen über 200.000 € aus.

Diese Beträge retten den Odenwaldkreis nicht, bilden aber ein Vielfaches unseres Haushaltsüberschusses 2018.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe für die ÜWG – Fraktion einige Punkte aufgezeigt, die nach unserer Meinung dringend angegangen werden müssen, bzw. verbesserungswürdig sind. Der Landrat hat uns mit seiner Haushaltseinbringung ein, wie er sagte „historisches Werk“ vorgelegt. Wir wollen uns diesem Historischen Werk und dem ersten ausgeglichenen Haushalt seit 2001 nicht verschließen und werden dem Haushalt mit allen Anlagen, trotz unserer kritischen Anmerkungen, zustimmen.

Danken möchten wir allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung für die zeitnahe Einbringung des Haushaltes. Danken möchten wir dem Landrat und den Herren Kumpf, Schäfer und Schwabe dafür, dass sie uns in der Haushaltsklausur für unsere Fragen zur Verfügung standen.

Danken möchte ich abschließend auch Ihnen Allen für ihre Aufmerksamkeit.