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Stellungnahme der ÜWG zur „Schulentwicklungsplanung für den Odenwaldkreis, Fortschreibung für die Jahre 2018 -2023“

Der Schulentwicklungsplan stellt, wie der Namen schon sagt, die grundlegende Planung über die Weiterentwicklung des Schulsektors für die nächsten fünf Jahre dar.

Wir danken der Verwaltung für die Vorlage, danken auch für die Mühe der Erstellung in eigener Regie. Es wurde dadurch viel Geld gespart, aber bei so einem wichtigen Werk ist es oft sinnvoll, dass auch einmal jemand mit einem Blick von außen drauf schaut.

Ich möchte die Stellungnahme der ÜWG-Fraktion in zwei Teile gliedern. Zum einen die Beteiligung der Fraktionen und Gremien verbunden mit der Frage nach der Transparenz der Unterlagenbereitstellung und zweitens die inhaltlichen Aussagen.

Da die Problematik so vielfältig ist, war es schon immer die Forderung der ÜWG, die Beteiligung möglichst breit aufzustellen, Fraktionen frühzeitig mitzunehmen und nicht erst am Schluss, wenn der Entwurf fertiggestellt ist.

Wir hatten einen Entwurf der Fortschreibung für die Jahre 2014 bis 2019 vorliegen, damals wurde für die Fraktionen ein Eckpunktepapier als Diskussionsgrundlage erstellt. In den meisten Punkten konnte auch Konsens erzielt werden.

Zum Ende 2018 kann man den Konsens aus dem Frühjahr 2015 nicht zwingend als für heute gültig übertragen, denn in den letzten 4 Jahren hat sich viel verändert.

Man kann auch immer wieder diskutieren, ist die Schulkommission mit einzubeziehen oder nicht. In der Vergangenheit wurde dies gemacht und es war sehr sinnvoll.

Wir haben frühzeitig einen  Entwurf der Fortschreibung erhalten. 139 Seiten wurden als Diskussionsgrundlage zur Verfügung gestellt. Als ich nach der Sitzung des S+K-Ausschusses ein Schreiben des Interessenverbandes Hessischer Schulleiter erhielt, musste ich feststellen, dass in diesem Schreiben Textpassagen angesprochen wurden, die es in meinem Entwurf nicht gab. Im S+K waren Ergänzungs- und Austauschseiten verteilt worden, die das Werk von 139 Seiten auf 147 Seiten anwachsen lies. Die Bezieher der Erstausgabe haben diese Seiten nicht erhalten, wurden auch darüber nicht informiert. Selbst bei der Einladung zur Kreistagssitzung und dem Hinweis auf die Bereitstellung des Entwurfes im Sitzungsdienst wurde nicht darauf hingewiesen, dass es Veränderungen gegeben hat. Es kann durchaus sein, dass Kreistagsmitglieder oder ganze Fraktionen Passagen des Entwurfs, den sie heute beschließen sollen, nicht kennen.

Auch nach der Sitzung des H+F vom 11.12. haben sich noch Veränderungen ergeben, sodass ich davon ausgehe, dass das Kapitel 7.4 der Sitzungsdienstversion ersetzt wird.

Wir haben hier einen Entwurf, Veränderungen in der Diskussion sind wichtig, sie sollten aber mit denjenigen, die darüber abstimmen sollen, kommuniziert werden.

Beim genauen Lesen, wurde mir auch bewusst, dass viele Textpassagen aus dem Entwurf von 2014 in den neuen Entwurf kopiert wurden. Wenn sich keine Veränderungen ergeben haben, o.k. Wenn man aber mit Prozentzahlen im europäischen Vergleich arbeitet, muss die Frage erlaubt sein, ob diese Zahlen heute noch stimmen.

Aber jetzt einige Ausführungen zu den inhaltlichen Angaben:

Beim Lesen, bei der Erörterung in der Fraktion lebt man ständig in dem Spannungsfeld, was ist jetzt Aufgabe bzw. Thema des Schulträgers und wo reden wir über den Aufgabenbereich des Ministeriums, also des Schulamtes.

Wichtig sind die Schülerzahlen zu nennen, die nicht den seitherigen Berechnungen zum demographischen Wandel entsprechen. Zum Glück stagnieren die Rückläufe und für Teilbereiche des Odenwaldkreises sind zukünftig wieder steigende Schülerzahlen möglich. Wir hoffen, dass diese Entwicklung dazu beitragen wird, dass wir unser vielfältiges schulisches Angebot auch die kleinen Grundschulen zukünftig halten können.

Die Entwicklung zeigt, dass die Hauptschulzweige gerade in der Eingangsstufe kaum mehr nachgefragt werden, eine schulformübergreifende Lösung in Kooperation mit den Realschulen ist notwendig.

Wir hoffen, dass sich die Mittelstufenschule TLS aufgrund des besonderen Engagements der Schule weiter konsolidieren wird. Gerade mit Blick auf den Fachkräftemangel kommt diesem neueren Schultyp eine besondere Bedeutung zu.

Das Gymnasium und die gymnasialen Zweige verzeichnen weiterhin leicht steigende Schülerzahlen. Die Integrierten Gesamtschulen haben mit leicht rückgängigen Zahlen zu kämpfen.

Die ÜWG-Fraktion bezweifelt, ob die  Aussage auf Seite 15, dass aufgrund der Demographie freiwerdende Räume dem Ausbau der Ganztagsangebote und der Betreuung zur Verfügung stehen werden, noch allgemeingültig ist.

Die Ausführungen zum Ganztagsprogramm und der Schulsozialarbeit werden von der ÜWG-Fraktion weiterhin unterstützt. Die Aussage, dass sich die Herkunftskommunen bei der Schulsozialarbeit je nach Ausgangslage beteiligen finden wir positiv, wir hoffen nur, dass dies mit den Bürgermeistern kommuniziert wurde.

Die Schülerbeförderung ist eine Grundsäule des ÖPNV, kostet uns viel Geld, ist aber für die Mobilität im Odenwaldkreis existentiell. Wir haben immer den Umgang mit dem Mobi Tick oder dem heutigen Schülerticket kritisiert. Der Odenwaldkreis kam im Jahr 2017/2018 als Schulweg-Kostenträger für die 4.578 Fahrkarten unserer Fahrschüler auf. Mit dem Schülerticket können sich diese Schülerinnen und Schüler hessenweit kostenlos bewegen. Aber alle Schüler, die aufgrund der geltenden Bestimmungen nicht als Fahrschüler gelten, müssen zahlen, selbst wenn z.B. eine Klasse von Höchst nach Erbach ins Museum fährt. Für die ÜWG-Fraktion ist dies eine Ungerechtigkeit, die eigentlich nicht tragbar ist.

Die Zielsetzung des Netzwerkes Übergang Schule und Beruf wird von der ÜWG unterstützt. Wir müssen Sorge dafür tragen, dass auf diesem Weg aus der Schule in den Beruf, kein Schüler verloren geht.

Ab Seite 122 wird das vielfältige Angebot der Beruflichen Schulen dargestellt. Es wird deutlich, dass wir im Bereich sachliche und räumliche Ressourcen aktiv werden müssen. Der Neubau eines Schulgebäudes war über die KIP-Mittel nicht möglich. Uns wurde aber versichert, dass das Investitionsprogramm 2019 Mittel für den Einstieg in die Maßnahme vorsieht.

Ein Problem der Beruflichen Schulen Odenwaldkreis ist immer wieder die Diskussion um die Fachklassenstandorte auch verstärkt durch Neuregelungen des Ministeriums. Infolge der besonderen Flexibilität der BSO konnte in der Vergangenheit ein breites Angebot erhalten werden. Einige Fachklassen gingen aber verloren.

Den  Überlegungen zum Erhalt der Fachklassen Schüler aus den Kreisen Darmstadt/ Dieburg oder Darmstadt bzw. Bergstraße in den Odenwald umzuleiten, geben wir nur äußerst geringe Chancen. Wir müssen darum kämpfen, dass wir unseren Stand halten können und eventuell auch von Seiten des Ministeriums für Schulen im ländlichen Raum Sonderregelungen ermöglicht werden.

Gleichzeitig sollten wir aber auch eine Möglichkeit nicht außer Acht lassen.

In dem Zukunftsbild und Maßnahmenkatalog für eine attraktive, zukunftsfähige und internationale Metropolregion Frankfurt Rhein Main 2030, bringt man auf der S. 153 eine abzuschließende Vereinbarung zur länderübergreifenden Berufsausbildung ins Spiel. Bei Wegfall von Fachklassen könnte dann die Möglichkeit eingeräumt werden, dass Berufsschüler eine Berufsschule in einem benachbarten Bundesland aufsuchen könnten, bevor sie lange Strecken innerhalb Südhessens in Kauf nehmen müssen. Ein Gedanke, dem wir uns nicht verschließen sollten.

Die ÜWG hat schon seit Jahren die Einführung von Fachoberschulklassen der Form A gefordert, um unseren Schülerinnen und Schülern den Weg nach Darmstadt zu ersparen. Es ist vielsagend, wenn ein erneuter Antrag Ende 2017 beim Kultusministerium gestellt wurde, und heute nach einem Jahr noch auf eine Antwort gewartet wird.

Unter dem Punkt 3.2 Grundschulen finden wir 3.2.1 Vorlaufkurse, 3.2.2 Deutsch-Förderkurse oder 3.2.3 Intensivklassen und Intensivkurse. Wir sind uns natürlich bewusst, dass eine zahlenmäßige Betrachtung immer nur eine Momentaufnahme darstellen kann und ständigen Veränderungen unterliegt. Die Zahlen sind aber für die Planung von Raumkapazitäten etc. auch für den Schulträger wichtig und auch für die  Kreistagsmitglieder interessant. Man kann sich nicht darauf zurückziehen, die Zahlen lägen dem Kreis nicht vor. Im Rahmen der Erstellung der Detailbetrachtung der Schulformen wäre eine Abfrage – ohne besondere Belastung für die Schulen – möglich

Zum Schluss möchte ich noch einmal auf den Teil C der quantitativen Betrachtung eingehen, die Förderschulen.

In den Ausführungen wird deutlich, mit welchem Engagement sich der Odenwaldkreis diesem Thema widmet. Die Ausführungen zeigen, dass Inklusion für uns kein Neuland ist, sondern schon seit Jahren gelebt wird.

Wir sind erstaunt mit welchem Eifer die Schulen das Ziel der inklusiven Beschulung vor Augen haben. Hier wäre es für die weitere Betrachtung auch sinnvoll gewesen, wenn man uns Zahlen der Inklusionsmaßnahmen  zur Verfügung gestellt hätte. Es ist für uns wichtig auch einmal zu erfahren mit welcher Unterstützung des Staatlichen Schulamtes diese Arbeit möglich ist und nicht nur zu Lasten der engagierten Kolleginnen und Kollegen und der restlichen Schüler geht.

Nur wenige Schulen stellen fest,- was für die ÜWG allgemeingültig ist – dass eine Inklusion ohne zusätzliche personelle und sächliche Ressourcen nicht möglich ist.

In diesem Zusammenhang wären für den Kreistag auch klare Angaben zur Barrierefreiheit an den einzelnen Schulen wichtig.

Die ÜWG-Fraktion trägt mit den Kolleginnen und Kollegen an den Schulen die Bedenken, die auch der Schulleiter der TLS, Herr Weiss, als Vorsitzender des Interessenverbandes Hessischer Schulleiter in seinem Schreiben geäußert hat.

Unser Odenwälder Modell, das wir in der Vergangenheit erfolgreich gefahren haben, sollte man nicht Hals über Kopf opfern, nur weil vom Bund die Inklusion beschlossen wurde. Wenn die Schulleiter aber mit der jetzt vorgeschlagenen Regelung, einer schrittweisen Erweiterung der inklusiven Beschulung bei gleichzeitiger, regelmäßiger Evaluation leben können, wollen wir uns hier nicht sperren und die Entwicklung mit großem Interesse verfolgen.

Schule ist lebendig und entwickelt sich immer weiter. Wir sind bereit diesen Prozess wohlwollend zu begleiten. Die ÜWG-Fraktion wird, trotz aller Kritik an der Beteiligung im Entwicklungsprozess dieser Fortschreibung, dem Schulentwicklungsplan inhaltlich zustimmen. Wir stimmen auch dem Satzungsentwurf über die Bildung von Schulbezirken zu.