Die ÜWG kritisiert den Umgang des Landes mit der Fatalen Finanzsituation von Kreis und Kommunen als Mischung von Willkür und Hilflosigkeit.

Rede des Fraktionsvorsitzenden Georg Raab zum Kreishaushalt:

Herr Vorsitzender Holschuh, Herr Landrat Matiaske, liebe Kolleginnen und Kollegen, werte Gäste,
der Landrat hat für das Jahr 2025 erstmals einen Haushalt eingebracht, der nach den bisher gültigen Grundsätzen nicht genehmigungsfähig ist.
Er hat diesen Entwurf bewusst so eingebracht, um dem Kreistag, den Bürgerinnen und Bürgern und den übergeordneten Ebenen in Bund und Land deutlich vor Augen zu führen, was gerade in den Kommunen stattfindet.

Der Landrat brachte dabei die Hoffnung zum Ausdruck, dass das System der Kommunalfinanzierung endlich verändert wird. Sie kennen den Satz: Die Hoffnung stirbt zuletzt.

Der Landrat blickte auch hoffend nach Berlin, dass von dort Verbesserungen für die Kommunen kommen könnten.
Die vielen Milliarden aus Sonderschulden werden uns Kommunen wenig helfen. Das Geld für das laufende Geschäft fehlt.
Für die ÜWG-Fraktion steht fest: Die Kommunen und Kreise brauchen dringend Entlastungen. Die vielen Milliarden aus Sonderschulden werden uns Kommunen wenig helfen. Denn viel dringlicher als Investitionsprogramme, für die wir die Co-Finanzierung kaum aufbringen können, benötigen wir durch Zuweisungen eine Verbesserung in unseren Ergebnishaushalten. Das Geld für das laufende Geschäft fehlt!

Als Mahnung und Erinnerung zwei Aussagen des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofes Dr. Walter Wallmann bei der Vorstellung des Kommunalberichts 2017, also aus besseren Zeiten:

  1. Im Hoch schon an das nächste Tief denken.
  2. Ausgaben und Leistungen nicht an einnahmestarken Jahren orientieren.

Somit, Herr Landrat, wären wir bei ihrer Aussage einer realitätsfernen Politik des letzten Jahrzehnts angelangt. Die Hessenkasse hat uns geholfen, unsere Schuldenlast aus der kommunalen Finanzkrise der 2000er und frühen 2010er zu

reduzieren. Es wurden aber weder im Bund noch im Land die Rahmenbedingungen, die zu diesen Schulden geführt haben, verändert. Ausgaben und Leistungen wurden trotz der Warnung von Dr. Wallmann an einnahmestarken Jahren und einem ungebrochenen Wachstum orientiert. Nur gibt es diese Einnahmen jetzt nicht.

Die Schere zwischen stagnierenden Einnahmen und laufend wachsenden pflichtigen Ausgaben geht immer weiter auseinander. Es ist kein Trost, dass es nicht den Odenwaldkreis alleine betrifft, auch nicht unser Bundesland Hessen alleine. Das System hat Fehler.

In Hessen stiegen die Ausgaben 2024 um 8%, während die Einzahlungen lediglich um 1,3% gestiegen sind.

Diese Haushaltslage des Odenwaldkreises kam nicht aus heiterem Himmel. Das Land hat sein Versprechen deutlicher Verbesserungen im KFA nicht eingelöst.

Diese Haushaltslage des Odenwaldkreises kam nicht aus heiterem Himmel. Deshalb hat die ÜWG-Fraktion schon im Juli 2024 eine Anfrage zum HH 2025 an den KA gestellt.

Der Landrat hatte in der mittelfristigen Finanzplanung aufgrund des Finanzplanungserlasses von einem Aufwuchs im KFA von 15% gesprochen.

Wir wissen alle, dass sich dieser versprochene deutliche Aufwuchs in Luft aufgelöst hat und das Land damit sein Versprechen deutlicher Verbesserungen im KFA nicht eingelöst hat. Der Haushaltsentwurf 2025 zeigt die Konsequenzen.

Ein weiter so kann es nicht geben. Das System ist kaputt, wir können nicht immer mehr Belastungen nach unten durchreichen.

Wir haben in dieser Anfrage auch deutlich gemacht, dass für uns eine Erhöhung der Kreisumlage nicht der Weisheit letzter Schluss sein kann. Das System ist kaputt. Wir können es damit nicht heilen. Wir können nicht immer mehr Belastungen nach unten durchreichen.

Man fragt angesichts einer solchen finanziellen Entwicklung, welche Bedeutung Haushaltsbeschlüsse hierbei noch spielen können.

Unser Haushaltsvolumen beläuft sich, was die Ausgaben anbelangt auf über 242 Mio. Euro. Das sind ca. 22 Mio. oder 9,2% auf der Ausgabenseite mehr als im Entwurf 2024.

Im Einnahmenbereich gehen wir für 2025 von 223 Mio. aus. Das ist gegenüber 2024 ein Zuwachs von ca. 9 Mio. oder nur 4%.

Wir hatten im Haushalt 2024 ein Defizit von 5,8 Mio. geplant. Tatsächlich sind es laut letztem Quartalsbericht etwa 13,3 Mio. geworden. Das Defizit des Kreises ist also mehr als doppelt so hoch wie geplant. Rechnen wir dann noch die Verwendung der Gewinnrücklage von 7,8 Mio. dazu, sind wir bei über 20 Mio. jahresbezogenem Defizit im Jahr 2024 angelangt.

Man fragt sich angesichts einer solchen finanziellen Entwicklung, welche Bedeutung Haushaltsbeschlüsse hierbei noch haben können.

Im vorliegenden Entwurf steigt das Minus 2025 schon in der Planung auf ca. 19 Mio. Euro. Dabei ist die 1% KU-Erhöhung schon eingerechnet.

Die besonderen Ausgabepositionen, die das Defizit befeuern sind wie in den vergangenen Jahren die Bereiche: Soziale Sicherung, Jugendhilfe, Landesaufgaben und öffentlicher Personennahverkehr. Und es ist zu befürchten, dass die Haushaltsansätze des 2025er- Entwurfs wieder nicht ausreichen und deutlich überschritten werden.

Nur um das laufende Verwaltungsgeschäft erledigen zu können, Gehälter zu zahlen und die Gebäude zu heizen, muss der Odenwaldkreis Kredite aufnehmen. 25 Mio. sieht der HH-Entwurf vor. Und dass dies in den kommenden Jahren so weiter gehen muss.

Könnte der Landrat Insolvenzverwalter sein, böte das sogar noch Chancen zur Entlastung.

Der Landrat sprach in seiner HH-Rede davon, er sei zum Insolvenzverwalter degradiert. Schade, dass er es nicht sein kann. Denn dann bestünde ja eine Chance, im Insolvenzverfahren den Kreis von belastenden Verpflichtungen zu befreien. Wäre der Kreis ein Unternehmen der freien Wirtschaft, würden wir aufgrund unserer finanziellen Situation darüber reden, ob wir uns einer strafbaren Insolvenzverschleppung schuldig machen.

Die ÜWG-Fraktion hat schon in den vergangenen Jahren großen Wert auf die Diskussion der Genehmigungsverfügungen des RP der Haushalte gelegt. Leider wurde dies immer als Schnee von gestern angesehen.

Jetzt in der fatalen Finanzsituation erkennen wir, dass an Maßnahmen der Verfügung kein Weg vorbei geht. Denn wesentliche Forderungen des RP aus den Haushaltsgesprächen wurden in der letzten

Genehmigungsverfügung angesprochen. Im Wesentlichen betrifft dies die Einsparungen bei den Personalstellen (mindestens 10 Stellen) und eine Reduzierung der geplanten Investitionen.

Auch werden immer wieder die Beteiligungen des Odenwaldkreises in Verbindung mit § 121 ff. HGO thematisiert und insbesondere die schlechte wirtschaftliche Situation des GZO.

Das Gesundheitszentrum, eine „never ending Story“; viele Versprechungen von Bund und Land zur Neugestaltung der Krankenhausfinanzierung, aber über Jahre wurden wir alleine gelassen. Man will die Zahl der Krankenhäuser reduzieren, doch es fehlt an klaren Aussagen zu künftigen Strukturen.

Nach den vorliegenden Zahlen wird das Stammkapital des Gesundheitszentrums trotz unserer Einzahlung in Höhe von 12 Mio. 2023 und 8 Mio. 2024 zum 31.12.2025 auf ca. 1,5 Mio. abgeschmolzen sein. Wenn es so weiter geht bedeutet dies, dass das GZO zum Ende des I. Quartals 2026 insolvent sein wird. Unsere Bürgschaften von ca. 40 Mio. an das GZO seien hier nur am Rande erwähnt.

Auch hier verkennt die Politik die aktuelle gesamtpolitische Situation und deren mögliche Auswirkungen auf die Notwendigkeit der Erhaltung unserer bestehenden Gesundheitsversorgung mit Blick auf die Entwicklung in der Ukraine.

Was beschönigend „Genehmigung-light“ genannt wird, ist praktisch die Duldung des Einstiegs in die dauerhafte Kreditfinanzierung der laufenden Verwaltungsaufwendungen.

Der RP gibt uns weiterhin die Verpflichtung zu einer ausgeglichenen Haushaltswirtschaft mit auf den Weg, die eine stetige Aufgabenerfüllung ermöglicht.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir dürfen feststellen, dass die gesetzlichen Vorgaben nicht mehr mit den finanziellen Realitäten in Übereinstimmung zu bringen sind. Die Sicherstellung einer stetigen Erfüllung der Aufgaben des Kreises ist nicht mehr möglich, es geht nur noch darum, dass der Kreis seine Aufgaben überhaupt noch erfüllen kann, wenn im Herbst die Mittel ausgehen. Das hat auch der RP erkannt. Was beschönigend „Genehmigung-light“ genannt wird, ist praktisch die Duldung des Einstiegs in die dauerhafte Kreditfinanzierung der laufenden Verwaltungsaufwendungen.

Ein völliges Unding und Ausdruck völliger Hilflosigkeit der Kommunalaufsicht.

Wir sind uns darüber bewusst, für einen ausgeglichen Haushalt hätten wir eine Kreis- und Schulumlage in Höhe von knapp 70 %-Punkte benötigt. Dies ist aber keiner Kommune und ihren Bürgerinnen und Bürgern zuzumuten.

Eine weitere und zusätzliche Erhöhung der Grundsteuern aufgrund einer Erhöhung der Kreis- und Schulumlageumlage muss unbedingt vermieden werden.

1 Prozentpunkt mehr an Kreisumlage bedeutet praktisch eine um 40 Prozentpunkte höhere Grundsteuer für die Odenwälder Bürgerinnen und Bürger. Und es kommt absehbar mehr.

Zur Information: Die Zustimmung zu dem 1 Prozentpunkt mehr an Kreisumlage bedeutet praktisch eine um 40 Prozentpunkte höhere Grundsteuer für die Odenwälder Bürgerinnen und Bürger. Und es kommt absehbar mehr.

Wem das noch überschaubar vorkommt: Weitere Umlageerhöhungen sind die einzige Maßnahme, die im Haushaltssicherungskonzept 2025 genannt werden.

Die ÜWG-Fraktion hat sich schon 2024 gegen eine Erhöhung der Kreisumlage ausgesprochen. Auch der Landrat sprach von einer Erdrosslungswirkung der Gemeinden bei steigenden Kreisumlagen.

Weitere und zusätzliche Erhöhungen der Grundsteuern aufgrund einer Erhöhung der Kreisumlage müssen unbedingt vermieden werden.

Für die „Genehmigung-light“ fordert die Kommunalaufsicht beim RP nicht nur die Erhöhung der Kreis- und Schulumlage um einen Prozentpunkt – Belastung der Kommunen. Zudem soll eine pauschale Minderausgabe von 2% des Gesamtbetrags der ordentlichen Aufwendungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit erfolgen. Es ist dringend erforderlich, dass dies auch tatsächlich zur Konsolidierung führt – und nicht nur völlig wirkungslose Zahlenkosmetik ist.

Absurd wird es, wenn das Entschuldungsprogramm zum Abbau der Lasten aus der letzten kommunalen Finanzkrise ausgesetzt werden muss, um den Einstieg in eine rasch steigende Neuverschuldung zuzulassen.

Hilflosigkeit? Willkür?

Diese Entwicklung kann nicht hingenommen werden. Wenn die notwendigen Mittel nicht zur Verfügung gestellt werden, muss auch eine Aufgabenerfüllung- light möglich sein, die an die zur Verfügung gestellten Mittel angepasst wird.

Diese Entwicklung kann nicht hingenommen werden. Land und Bund müssen uns die notwendigen Mittel zur Bestreitung der Aufgaben zur Verfügung stellen. Sollte der

Staat dazu nicht in der Lage sein, so muss auch eine Aufgabenerfüllung-light möglich sein, die an die zur Verfügung gestellten Mittel angepasst wird.

Die ÜWG-Fraktion hat in ihrer Klausurtagung beschlossen in den Ausschüssen die Zustimmung zum Entwurf zu versagen, um hier ein Zeichen zu setzen. Wir sehen in unserem Nein besonders die Situation der Städte und Gemeinden.

Unsere Entscheidung ging nicht gegen den Landrat oder die Verwaltung. Alle Verantwortlichen hätten viel lieber einen Haushalt mit breitem Gestaltungsspielraum vorgelegt, von dem wir nur noch träumen können.

Wir haben in den vielen Gesprächen der vergangenen Wochen eine Erklärung gefordert, die auf die fatale Situation der Kreise und Kommunen hinweist. Die stete Zuweisung von Aufgaben ohne eine auskömmliche Finanzierung nimmt uns jeden Spielraum der kommunalen Selbstversammlung. Diese Erklärung steht heute zur Abstimmung.

Gerade der Begriff des Finanzierungsvorbehaltes der neuen Regierung in Berlin gibt etwas Hoffnung, dass der Maßstab, der für Berlin gilt, auch auf den unteren Ebenen Anwendung finden könnte.

Die ÜWG hat keinen Fraktionszwang, so kann jeder abstimmen, wie er es für richtig hält. Wir unterscheiden schon, was betrifft den Odenwaldkreis und was betrifft Land und Bund. Es war und ist uns wichtig, unseren Unmut zur Gesamtsituation zu äußern – sei es in Form einer Erklärung oder durch das Abstimmungsverhalten.

Sollten Unterstützungen auch weiterhin ausbleiben, dann ist die Situation nur noch frustrierend. Wenn aber frustrierte Bürger wählen gehen, sind Wahlergebnisse leicht vorhersehbar.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe für die ÜWG – Fraktion die Haushaltssituation beleuchtet. Wir machen uns unsere Entscheidung nicht leicht. So ist jedes Fraktionsmitglied nur seinem Gewissen verpflichtet. Ein Einfaches weiter so darf es nicht geben.

Danken möchte ich allen Mandatsträgern im Kreis und Kommunen, aber auch allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern im Odenwaldkreis, die durch ihren unermüdlichen Einsatz, sei es im Beruf oder im Ehrenamt, gerade in diesen schwierigen Zeiten, unser Zusammenleben täglich sichern und bereichern.

Danken möchten wir abschließend auch allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung für die Einbringung des Haushaltes und die fachliche Beratung.

Danken möchte ich abschließend auch Ihnen für ihre Aufmerksamkeit.