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ÜWG fordert: Vom Regierungspräsidium kritisierte Doppelstrukturen im Eigenbetrieb „Bau- und Immobilienmanagement“ überprüfen

Die Kreistagsfraktion der ÜWG fordert eine Überprüfung der getrennten Wirtschaftsführung des Odenwaldkreises und des Eigenbetriebs „Bau- und Immobilienmanagement“ (BIMO). Dies fordert die Fraktion in einem Antrag zur letzten Kreistagssitzung. Damit mahnt sie eine vom Regierungspräsidium Darmstadt in den letzten beiden Haushaltsverfügungen geforderte Prüfung an.

Ist eine getrennte Wirtschaftsführung des BIMO weiterhin sinnvoll? Was kosten die Doppelstrukturen?

Die ÜWG beantragt: „Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob auch weiterhin eine getrennte Wirtschaftsführung des BIMO sinnvoll ist. Welche Kosten verursachen die vom RP in den Haushaltsverfügungen 2018 und 2019 beanstandeten Doppelstrukturen? Welche Argumente sprechen für die Fortführung der getrennten Wirtschaftsführung? Die möglichen Vorteile der getrennten Betriebsführung sind detailliert nachzuweisen.“

Das RP hat im Haushaltsgenehmigungserlass vom 29.11.2018 und 25.06.2019 festgestellt: „Im Hinblick auf die enge Verflechtung zwischen Eigenbetrieb und Kreishaushalt sowie dem Umstand, dass durch die Doppik inzwischen auch die Haushaltswirtschaft des Landkreises unter kaufmännischen Gesichtspunkten geführt wird, bitte ich in eigener Verantwortung zu prüfen, ob eine getrennte Wirtschaftsführung weiterhin sinnvoll erscheint. Hieraus resultierende Doppelstrukturen mit Haushalts-/Wirtschaftsplan, Beschlussvorlagen, Jahresabschlüssen, Prüfungen usw. bitte ich hierbei entsprechend zu berücksichtigen.“

BIMO bewegt 42 Mio Euro. Mit dem Beschluss des Haushaltes ist für den Großteil der Mandatsträger der Informationsfluss über den Einsatz dieser Mittel zu Ende. Die ÜWG will hier mehr Transparenz.

Weiterhin fordert die ÜWG mehr Transparenz über das Handeln des BIMO. BIMO weist im Erfolgsplan über 25 Mio. € aus. Im Vermögensplan sind über 17 Mio. € etatisiert. Über 42 Mio. werden bewegt. Mit dem Beschluss des Haushaltes ist für den Großteil der Mandatsträger der Informationsfluss über den Einsatz dieser Mittel zu Ende. Gerade mit dem Blick auf die Entscheidungsprozesse in der nicht öffentlich tagenden Betriebskommission ist die Transparenz der Entscheidungen zu hinterfragen. Außerdem sind nicht alle Fraktionen des Kreistages in der Betriebskommission vertreten. Sie beantragt daher:

Die ÜWG beantragt: „Die Verwaltung soll Vorschläge unterbreiten, wie sichergestellt werden kann, dass die Mitglieder des Kreistages zeitnah und umfassend über Entscheidungen, Entwicklungen und Zielsetzungen des BIMO informiert werden.“

Das Thema wird auf Vorschlag der ÜWG-Fraktion zunächst im Haupt- und Finanzauschuss des Kreistags behandelt.