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ÜWG – Fraktion lehnt Wiederwahl des Ersten Kreisbeigeordneten ab

Stellungnahme der ÜWG – Fraktion; Sitzung des Kreistages am 12.12.2016

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrter Herr Landrat, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste;

zum Verfahren: Die ÜWG sieht ihren Antrag auf Ausschreibung der Stelle als den weitergehenderen Antrag an, der normalerweise zuerst behandelt werden sollte. Allerdings hat der Gesetzgeber in diesem speziellen Fall der Entscheidung über eine Wiederwahl eine andere Regelung vorgegeben, die dem Schutz der persönlichen Entscheidung besondere Rechnung trägt. Diesem Schutz fühlt sich die  ÜWG – Fraktion besonders verpflichtet.

Zur Stelle des hauptamtlichen Ersten Beigeordneten möchte ich daran erinnern, dass es der Antrag der ÜWG – Fraktion war, die Stelle im Hauptamt zu besetzen. Wir hatten damals mit großer Kritik aus den Reihen der CDU und der Grünen zu kämpfen. Eigentlich hatten wir jetzt mit den Anträgen dieser Fraktionen auf Umwandlung in eine ehrenamtliche Stelle gerechnet.

Die ÜWG – Fraktion ist sehr froh, dass bei den beiden Fraktionen ein Lernprozess stattgefunden hat. Gerade in der momentanen Situation wird es dem Landrat und Herrn Doktor Reuter wieder bewusst, wie wichtig diese Stelle im Hauptamt ist.

Kommen wir zur Begründung unseres Antrages.

Die ÜWG – Fraktion spricht sich heute gegen eine Wiederwahl des 1. KB aus. Unsere Entscheidung liegt darin begründet, dass diese Funktion nicht so ausgefüllt wurde, wie wir uns das gewünscht hatten.

Wir verstehen, dass der 1. KB in seiner Amtsausübung durch die Verquickung von Amt und Parteiarbeit immer wieder beeinträchtigt wird. Diese Verquickung kann befruchtend, aber leider auch äußerst hinderlich sein. Es ist uns allen bewusst, dass im Landratsamt viele Menschen – auch in herausragenden Positionen – arbeiten, denen ihr Parteibuch nicht hinderlich ist. Mit dieser Aussage möchte ich auf keinen Fall die Leistungen dieser Personen in Frage stellen. Wir mussten in der Vergangenheit nur immer wieder feststellen, dass durch den 1. KB Zusagen gemacht wurden, die dann nicht umgesetzt werden konnten, weil Interessenskonflikte im Amt aufgetreten waren.

Ein weiteres Beispiel für die von uns kritisierten Arbeitsweisen:

Der KT beschließt Ende 2014, der HCO erstellt ein Bildungsmonitoring. Größter Gegner war der 1. KB. Das Monitoring sei völlig überflüssig, die Zahlen seien alle verfügbar und außerdem sei kein Geld da, auf die Zahlen zu reagieren. Im September 2016 hat der Kreistag den Aufbau eines Bildungsmanagements auf der Grundlage eines Bildungsmonitorings beschlossen. In der Projektskizze führt der 1. KB seitenweise aus, wie wichtig und grundlegend ein solches Monitoring sei. Das verstehe, wer will.

Bei dem Aufbau des Bildungsmanagements vermissen wir ebenfalls die vorgeschaltete transparente Reflexion der Gründe, die den Hessencampus nicht zu dem Erfolgsprojekt geführt haben, wie wir es uns alle gewünscht haben, damit die gleichen Fehler nicht wieder gemacht werden.

Wenn die SPD heute eine Lobeshymne singt, ist dies auch nachzuvollziehen.

Aber man sollte sich in den Reihen der SPD auch an die Beweggründe erinnern, die dazu geführt haben, dass der damals designierte Landratskandidat durch Frank Matiaske ersetzt wurde.

Die ÜWG –Fraktion wird einer Wiederwahl nicht zustimmen.

Georg Raab, Fraktionsvorsitzender