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ÜWG – Odenwaldkreis übt harsche Kritik an dem RP als Genehmigungsbehörde von Windenergieanlagen

Machtpolitische Interessen und Profitstreben von WEA-Betreibern und Grundstückseigentümern stehen über den Interessen und Sorgen der  Bürger vor Ort. 

Mit der Ablehnung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes Windkraft aller Städte und Gemeinden des Odenwaldkreises hat das „grüne“ Regierungspräsidium seine politische Zielrichtung in der Umsetzung der Energiewende in der Vergangenheit offenbart.

In dem Genehmigungsverfahren von WEA- Anlagen bleibt bedauerlicherweise die Erkenntnis, dass Interessen an der Umsetzung der Energiewende und das wirtschaftliche Interesse von Stromerzeugern und Grundstückseigentümern einen höheren Stellenwert einnehmen, als die Sicherstellung der gemeindlichen Wasserversorgung, was das Beispiel Mossautal zeigt.

Am 29. Dezember 2016 wurde vom Regierungspräsidium im Darmstadt die Genehmigung für den Windindustriepark „Kahlberg“ mit fünf Windkraftindustrieanlagen erteilt. Die Flächen für den Windpark stellen die Gemeinden Fürth und Grasellenbach im Kreis Bergstraße. Drei Windkraftanlagen liegen in den Wasserschutzzonen III von insgesamt vier Trinkwasserquellen, die die Bevölkerung in den umliegenden Gemeinden in der Vergangenheit zuverlässig mit Trinkwasser versorgt haben.

In der Genehmigung werden insgesamt ca. 170 Auflagen gemacht, davon alleine 56 im Kapitel Wasserrecht und damit den Grundwasserschutz betreffend. Unter Punkt 15.56 wird dem Betreiber des Windparks zur Auflage gemacht:

„Für die betroffenen Quellfassungen (Quelle Ober-Ostern, Quelle Schmerbach, Quelle 11 Krumbach, Quelle 16 Weschnitz) ist eine Ersatzwasserversorgung sicherzustellen.“

In den Ortsteilen Hiltersklingen und Hüttenthal gibt es keine Ersatzwasserversorgung und Mossautal hat auch keine Ringleitung die alle Ortsteile verbindet. Wenn die Schmerbachquelle und deren Wassereinzugsgebiet in irgendeiner Form beschädigt werden und eine Wasserverschmutzung oder eine Minderung der Quellschüttung eintritt, ist eine Wasserversorgung der Einwohner nicht mehr in vollem Umfange möglich.

Unfassbar ist die Argumentation des RP, das in einer Stellungnahme an das Verwaltungsgericht, eine Ersatzwasserversorgung mittels Tankwagen nicht grundsätzlich ausschließt.

Der vom RP erteilte Sofortvollzug (16.02.2017) macht deutlich, wo die Prioritäten zu finden sind:

Für den Zeitraum vom 01.01.2017 bis zum 01.08.2017 sieht § 46a EEG 2017

eine mehrstufige Absenkung der Einspeisevergütung um insgesamt 8,6% vor, anschließend folgen zum 01.10.2017, 01.01.2018, 01.04.2018, 01.07.2018 und 01.10.2018 weitere Vergütungsabsenkungen in Abhängigkeit vom vorangegangenen Zubau. Eine Verzögerung der Inbetriebnahme der 5 Anlagen hätte daher eine dauerhafte jährliche Minderung der Einspeiseerlöse um eine sechsstellige Summe zur Folge.

Sofern die Anlagen erst ab dem 01.01.2019 in Betrieb genommen werden können, fallen sie nicht mehr unter die Übergangsbestimmung nach § 102 EEG 2014 und müssen an den Ausschreibungen nach § 22 EEG 2017 teilnehmen, was ein weiteres Risiko auf Absenkung der Einspeiseerlöse mit sich bringt.

All dies rechtfertigt es, von einem überwiegenden berechtigten Interesse der Antragstellerin an der sofortigen Nutzbarkeit der angefochtenen Genehmigung auszugehen.“

 

Gerade diese Aussagen machen für die ÜWG – Odenwaldkreis deutlich, dass das RP als Genehmigungsbehörde und die Politik in Hessen jegliche Sensibilität für die Belange der Bevölkerung verloren haben. Ein deutliches Zeichen dafür, wie man mit politischem Handeln den Politikverdruss der Bevölkerung fördert, bzw. die Bevölkerung radikalisiert.

Die ÜWG fordert von den politisch Verantwortlichen in Bund und Land, auf den Weg der Vernunft zurückzukehren und die politischen Entscheidungen mit und nicht gegen die Bevölkerung zu gestalten.

Weiterhin fordert die ÜWG das Verwaltungsgericht auf, dem Flächennutzungsplan aller Städte und Gemeinden des Odenwaldkreises zur Rechtskraft zu verhelfen.

Nur mit einem gültigen Flächennutzungsplan können wir einer Verspargelung unseres Odenwaldkreises entgegenwirken.