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ÜWG Odenwaldkreis verurteilt Zerschlagung der Hauptabteilung Ländlicher Raum der Kreisverwaltung in Reichelsheim

Die ÜWG-Kreistagsfraktion verurteilt die Auflösung der „Hauptabteilung Ländlicher Raum, Veterinärwesen und Verbraucherschutz“ mit ihrem Sitz in Reichelsheim zum Ende diesen Jahres.

Landrat Frank Matiaske plant, die in Reichelsheim ansässigen LRVV-Abteilungen aufzuteilen und ab dem 1. Januar 2020 organisatorisch anderen Hauptabteilungen zuzuordnen. So werden die Abteilungen Landwirtschaft und Landwirtschaftliche Förderung sowie Landschaftspflege und Naturschutz jener Erbacher Hauptabteilung unterstellt, die auch für Landesaufgaben zuständig ist, mit einer Juristin als Hauptabteilungsleiterin. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Dorf- und Regionalentwicklung arbeiten künftig innerhalb der Hauptabteilung Zentrale Verwaltungsaufgaben. Schließlich wird die Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz mit dem Gesundheitsamt zusammen eine neue Hauptabteilung bilden, an deren Spitze ein Verwaltungsjurist stehen soll.

Die komplette Schließung der Außenstelle in Reichelsheim ist angekündigt, nur der Termin steht noch nicht fest.

Für die ÜWG stellt sich die Frage, was am bisherigen System – die Vakanz der Hauptabteilungsleitung ausgenommen – nicht funktioniert haben soll und eine solch weitgreifende Veränderung begründen kann. Offenbar rechtfertigen für die Kreisspitze die Probleme und Aufgaben des Ländlichen Raums im Odenwaldkreis keine Organisationseinheit mehr, die das Thema fachlich gebündelt bearbeitet. Das Thema Ländlicher Raum scheint für sie nachrangig geworden zu sein.

Zum Unverständnis trägt auch das Schnellschuss-Vorgehen der Organisationsveränderung durch die Kreisspitze bei. Die Organisationsveränderung geschah ohne die vorherige Einbindung der Landwirtschaft mit ihren vielfältigen Unterorganisationen, wie z. B. den Direktvermarktern.

Die Auflösung der Hauptabteilung Ländlicher Raum der Kreisverwaltung kommt zur Unzeit, da die Landwirtschaft zurzeit mit vielen Themen am Pranger steht und zu kämpfen hat. Dies zeigen auch die bundesweiten Proteste in jüngster Zeit.

Mit dieser Vorgehensweise signalisiert man einem ganzen Berufsstand, dass man ihn nicht mehr wertschätzt. Man schließt seine Begegnungsstätte, den Bedarf spaltet man auf und weist ihn verschiedenen Abteilungen zu.

Dass es im Bereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz erforderlich werden kann, Verantwortlichkeiten und Organisation anzupassen, ist als Lehre aus dem Fall „Wilke“ denkbar, doch hätte man hier besser die Ergebnisse der gerade laufenden Abstimmungsprozesse auf Länderebene abgewartet.

Die Schaffung einer modernen Verwaltung sieht immer die rechtzeitige Einbindung und Mitnahme des Personals im Entwicklungsprozess vor. Im Falle der geplanten Umstrukturierung geschah dies nach Aussage des Landrates dadurch, dass der Personalrat durch den Kontakt mit dem stellvertretenden Personalratsvorsitzenden eingebunden war. Auch ein Gespräch mit den Mitarbeitern in Reichelsheim (ca. 40 Personen) stehe noch aus. Dieses Vorgehen spricht Bände.

Die ÜWG-Fraktion erinnert daran, dass der Odenwaldkreis in der Vergangenheit immer wieder eine Stärkung des Ländlichen Raumes eingefordert hat. Jeglicher Verlust durch die Zentralisierung von Ämtern wurde vehement kritisiert. Durch die Auflösung der Hauptabteilung in Reichelsheim geht die Kreisspitze genau diesen kritisierten Weg.

Jede Maßnahme der Zentralisierung, jedes Abhängen eines Türschildes des Odenwaldkreises in der Region stellt eine Schwächung des Ländlichen Raumes dar.

Die Aussage des Landrates, dies sei keine Entscheidung gegen Reichelsheim, sondern für den Odenwaldkreis, überzeugt nicht.  Welchen Gewinn der ländliche Raum des Odenwalds aus der Zerschlagung der Hauptabteilung für den ländlichen Raum erzielen soll, bleibt unbeantwortet. Sicher ist, der Schritt bedeutet zukünftig den Verlust von Arbeitsplätzen in Reichelsheim. Darüber kann auch nicht die Ankündigung eines offenen und völlig unverbindlichen Gesprächs mit der hessischen Landesregierung über eine eventuelle Nutzung der Immobilie durch das Land Hessen hinwegtäuschen.