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Zwei Jahre Zeit gekauft: Kreis rettet Gesundheitszentrum Odenwaldkreis vor drohender Insolvenz

Unser Gesundheitszentrum Odenwald (GZO) stellt einen zentralen Punkt in der Infrastruktur des Odenwaldkreises dar. Die ÜWG-Kreistagsfraktion sieht die Notwendigkeit, das Kreiskrankenhaus mit einem möglichst breiten Angebot in öffentlicher Hand zu erhalten. Die Kofinanzierung der Investitionen bringt unser GZO aber immer wieder in eine finanzielle Schieflage bis hin zur drohenden Insolvenz.

Der Odenwaldkreis hat in der Vergangenheit mit Unterstützung der ÜWG Schritte zur Stärkung des Eigenkapitals unternommen, um die Finanzen zu stabilisieren. Das Eigenkapital ist aber wieder aufgebraucht, so dass ein akuter Handlungsbedarf besteht. Mit dem Verzicht auf die Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens in Höhe von ca. 2,5 Mio. € wird das Gesundheitszentrum zum Jahresende 2020 voraussichtlich über ein Eigenkapital in Höhe von 2,2 Mio. € verfügen. Damit kann – vorbehaltlich eines gleichbleibenden Geschäftsverlaufes beim GZO – die Insolvenzgefahr für die Zeit bis 2022 abgewendet werden.

Die ÜWG-Fraktion hat in der Diskussion wieder betont, dass Land und Bund für eine auskömmliche Finanzierung der Krankenhäuser Sorge tragen müssen. Denn der im Beschluss vorgeschlagene Forderungsverzicht wirkt sich direkt auf das Jahresergebnis 2020 des Odenwaldkreises negativ aus. Der entstehende Fehlbetrag kann durch die Gewinnrücklage, die aus den erzielten Überschüssen der Vorjahre gebildet wurde, ausgeglichen werden. Dies ist aber auch nur möglich, da die Landesregierung durch eine Änderung des Schutzschirmgesetzes vom 30.06.2020 die Entlassung des Odenwaldkreises aus dem Kommunalen Schutzschirm zum 31.12.2019 beschlossen hat. Ohne die Entlassung aus dem Schutzschirm wären negative Jahresabschlüsse und somit der Forderungsverzicht nicht möglich gewesen. Glück gehabt!

Wir können uns aber nicht darauf verlassen, dass wir in zwei Jahren wieder Glück haben. Wir benötigen eine auf Jahre gesicherte Finanzierung unseres Gesundheitszentrums. Eine dafür zu erhebende höhere Kreisumlage sollte die letzte Möglichkeit darstellen. Die Städte und Gemeinden haben mittelfristig in ihren infrastrukturellen Aufgaben wie Straßenbau, Breitbandausbau und Investitionen in den Ausbau der Odenwaldbahn und des ÖPNV so viele finanzielle Lücken zu schließen, dass jede zusätzliche Belastung unpassend kommt.

Die ÜWG-Fraktion hat in der Kreistagssitzung vom 07.09.2020 dem Forderungsverzicht zur Stärkung des Gesundheitszentrum Odenwald zugestimmt.