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Resolution gegen die Änderung der Gebietskulisse im Rahmen der Ausgleichszulage (AGZ)

Dieser Resolutionsantrag der ÜWG wurde vom Odenwälder Kreistag am 18. Februar 2019 mit breiter Mehrheit angenommen, bei Gegenstimmen der Grünen.

Ziel der Förderung über die Ausgleichszulage ist die Aufrechterhaltung der
landwirtschaftlichen Flächennutzung in aus erheblich naturbedingten Gründen benachteiligten Gebieten. Grundlage der Förderung ist eine sogenannte Gebietskulisse. Im Jahr 2018 wurden aus diesem Fördertopf insgesamt 0,77 Millionen Euro für insgesamt 487 Betriebe im Odenwaldkreis ausgezahlt.

Aufgrund einer Beanstandung des EU-Rechnungshofes mussten die EU-weit ca. 150 unterschiedlichen Abgrenzungsparameter vereinheitlicht werden. In einer zweiten Stufe wurden nach 9 möglichen Kriterien die Gebiete ermittelt, in denen durch investive Maßnahmen oder wirtschaftliche Tätigkeiten die natürliche Benachteiligung überwunden wurde, das sogenannte Fine-tuning.

In Folge dieser Neuabgrenzung verliert der Odenwaldkreis 31 Gemarkungen aus der Gebietskulisse, die bisher in den Genuss der Fördermittel aus dem AGZ Fonds kamen. Objektiv verlieren aber die landwirtschaftlichen Betriebe, die hier im Odenwald mit hängigen Böden und schlechteren klimatischen Bedingungen wirtschaften, einen Teil ihres
Einkommens.

Im Koalitionsvertrag der Landesregierung ist zu lesen:

  • Die Landwirtschaft in Hessen verdient unsere größte Wertschätzung…
  • Die mittelständische, familienbetriebene bäuerliche Landwirtschaft verdient dabei unsere besondere Unterstützung…
  • Wir wollen den Berufsstand stärken und zur gesellschaftlichen Akzeptanz und Anerkennung der Arbeit der Bäuerinnen und Bauern beitragen…
  • Die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete wollen wir fortentwickeln und die europäischen Öffnungsklauseln nutzen, um eine für Hessen sachgerechte Lösung zu implementieren.

Von dieser „sachgerechten Lösung“ sind im Odenwaldkreis ca. 185 Betriebe mit 3.000 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche betroffen. Da der Fördertopf aufgrund nicht abgerufener Fördermittel jährlich variieren kann und die Flächen im Detail dem Betriebssitz und nicht den Gemarkungen zugeordnet sind, lässt sich der Förderverlust im Moment noch nicht exakt beziffern. Die zuständige Fachabteilung beim Landrat des Odenwaldkreises geht jedoch von Fördermittelausfällen in Höhe von rund 350.000 Euro aus.

Die Fraktionen im Odenwälder Kreistag erklären sich mit den betroffenen
landwirtschaftlichen Betrieben und Schäfern solidarisch und fordern von der Landesregierung, die Veränderung der Gebietskulisse zurückzunehmen.

Sollte dieser Schritt nicht möglich sein, fordert der Kreistag, dass ein Ausgleich für die betroffenen Gemarkungen – aufgrund der lt. EU-Recht zulässigen zusätzlichen Gebietskategorie „Gebiete mit spezifischen Benachteiligungen“ – geschaffen wird. So könnte der im Vergleich ungerechte Einkommensverlust ausgeglichen werden und die Forderung im Koalitionsvertrag nach Stärkung des ländlichen Raumes einen sichtbaren Ausdruck erhalten.