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Stellungnahme der ÜWG – Fraktion zum Kreishaushalt 2024

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrter Herr Landrat, liebe Kolleginnen und Kollegen, werte Gäste,

der Landrat hat uns am 04.03.2024 einen Haushalt eingebracht, der 2 positive Feststellungen enthält.

  1. Der Haushalt ist genehmigungsfähig.
  2. Die Kreis- und Schulumlage wird in der Summe nicht erhöht.

Das waren die positiven Feststellungen. Alles weitere zum Haushalt 2024 läuft unter dem Motto „traurig – traurig – traurig“.

Rahmenbedingungen und kommunaler Finanzausgleich

Unser Haushaltsvolumen überschreitet, was die Ausgaben anbelangt die 220 Mio. Grenze. Das sind 12 Mio. auf der Ausgabenseite mehr als im Entwurf 2023.

Im Einnahmenbereich gehen wir von 214,797 Mio. aus. Ein Zuwachs von ca. 8 Mio.

Hatten wir im Haushalt 2023 ein Defizit von 3,2 Mio., so steigt das Minus 2024 auf nahezu 6 Mio..

Betrachtet man den kommunalen Finanzausgleich, so wird wieder deutlich, dass der ländliche Raum total unterfinanziert ist. Nur niemand außer den direkt Betroffenen schert sich um diese Tatsache.

Rechnen wir zum KFA noch LWV- und Krankenhausumlage mit ein, so addiert sich das Einnahmenminus auf 2.464.277 €. Im Haushalt 2023 hatten wir hier noch einen Zuwachs von 17,6 Mio.

Unser HH-Defizit ist damit knapp doppelt so hoch, als das letztjährige Defizit. Dem gegenüber stehen Mittel aus der Rücklage der Vorjahre in einer Größenordnung von 7 MIO EUR, die wir zum Haushaltsausgleich heranziehen können, die dann nahezu aufgebraucht sind.

Ich möchte auch heute nicht auf die einzelnen Haushaltspositionen oder Produktgruppen eingehen. Den meisten Produkten ist etwas gemeinsam, gestiegene Personalkosten, gestiegene Sach- und Dienstleistungen, gestiegene Transferaufwendungen. Dies sind Resultate der Rahmenbedingungen, gesetzlicher Neuerungen, Forderungen von Bund und Land und erhöhter Fallzahlen.

Neue Aufgaben – neue Stellen

Näher eingehen möchte ich aber wieder auf die Entwicklung des Stellenplanes. Die ÜWG-Fraktion hat schon in der Vergangenheit immer einen besorgten Blick auf den Stellenzuwachs gehabt.

RP-HH-Verfügung:

„Auch sollten vor dem Hintergrund der haushaltswirtschaftlichen Entwicklung im Rahmen der Personalbewirtschaftung vorhandene oder neu vorgesehene Stellen nur bei wirklich unabweisbarem Bedarf besetzt werden. Bislang habe ich noch von haushaltswirtschaftlichen Auflagen zur Stellenbewirtschaftung – wie Besetzungs- oder Beförderungssperren sowie aufsichtsbehördlichen Zustimmungsvorbehalten – abgesehen.“

Eine Sichtweise, die manche verstehen mögen. Allerdings ist sie mit der Realität und dem Aufgabenzuwachs nicht vereinbar.

Im Stellenplan 2023 waren 49,78 neue Stellen im Vergleich zu 2022 etatisiert. Berücksichtigt man die Tatsache, dass 18,53 Stellen aufgrund von Fallzahlensteigerungen und gesetzlichen Anforderungen bereits im letzten Jahr außerhalb des Haushaltes durch den KA zusätzlich beschlossen und umgesetzt werden mussten, haben wir faktisch keinen Stellenaufwuchs im diesjährigen Haushalt. Unter der Voraussetzung, dass die 12,47 Stellen, die wegfallen, einbezogen werden.

Der soziale Bereich, das Jugendamt, die Schulen bilden die Hauptausgabeblöcke, bei denen wir keinen Handlungsspielraum haben.

Schulen – Ganztagsangebot

Die Entwicklung des schulischen Ganztagsangebotes ist von der Gesetzeslage her vorgegeben. Wir vermissen allerdings weiterhin klare Aussagen zu Qualitätsrichtlinien und zur Finanzierung bzw. zur Gewinnung des benötigten Betreuungspersonals.

Neue Investitionen

Unser Investitionsprogramm mit wichtigen Maßnahmen im Sinne der Energieeffizienz und räumliche Weiterentwicklung leidet besonders unter der Kostenentwicklung, was mit einer Streckung der Maßnahmen im Schulbau und speziell bei den Räumlichkeiten für die Ganztagsbetreuung über die nächsten Jahre verbunden ist.

Wenn dann noch die Klimaziele mit in die Kalkulation einbezogen werden sollen, bricht jeder Boden unter uns weg. Herr Zelta hatte in der Betriebskommission des BIMO überschlägig einen Betrag von nahezu 120 Mio. genannt, die hier notwendig wären.

RP-Haushaltsverfügung:

Im Hinblick auf die erheblich eingeschränkte finanzielle Leistungsfähigkeit des Odenwaldkreises habe ich mir im Rahmen der Kreditgenehmigung für den Kreishaushalt weiter eine Einzelgenehmigung nach § 103 Abs. 4 Nr. 2 HGO vorbehalten.

So viel zu zusätzlichen Investitionen.

Unser Gesundheitszentrum muss erhalten werden

Das Gesundheitszentrum, eine „never ending Story“; viele Versprechungen von Bund und Land zur Neugestaltung der Krankenhausfinanzierung, aber über Jahre wurden wir alleine gelassen.

Die finanzielle Versorgung des GZO muss dringend auskömmlich gestaltet werden, da uns von Seiten des Odenwaldkreises – bei bestem Willen für eine Unterstützung des GZO – die Hände mittlerweile gebunden sind. Durch Einmaleffekte betrug das Minus des Jahres 2023 nur 787.000 €. Mit dem für 2024 geplanten Minus von 5,7 Mio. wird unsere Stammkapitalerhöhung von 12 Mio. im Laufe des Jahres 2024 aufgebraucht sein und wir müssen weitere 8 Mio. nachschieben.

Aber ein neues Problem droht – O.E. vom letzten Montag – „Zehn Millionen Euro mehr für das Klinikum“

Die Stadtverordnetenversammlung Darmstadt hatte eine Aufstockung fürs Klinikum von 15 Mio. beschlossen. Die erste Tranche von 10 Mio. soll nun fließen. Aber die hessische Kommunalaufsicht hat Ende 2023 alle kommunalen Krankenhausträger darauf hingewiesen, dass man aufsichtsrechtlich keine Genehmigung für weitere Eigenkapitalerhöhungen mehr in Aussicht stellen wird.

Wer soll hier weiter unterstützend tätig sein? Wenn wir uns auf die große Politik verlassen, habe ich keine Hoffnung.

Dazu die entsprechende Stelle in der HH-Verfügung des RP:

„Auch sollten die Beteiligungen des Odenwaldkreises entsprechend der Vorgaben nach den §§ 121 ff. HGO so gestaltet bzw. umgestaltet werden, dass außergewöhnliche Belastungen für den Kreishaushalt weitestgehend ausgeschlossen werden können. In diesem

Zusammenhang sollte die sehr schlechte wirtschaftliche Situation der GZO im besonderen Maße berücksichtigt werden.“

Der Verweis auf §121 HGO ist schließlich so zu deuten, wenn ihr den Betrieb selbst nicht sichern könnt, dann verkauft. Wenn ihr aber das Krankenhaus in öffentlicher Hand halten wollt, dann schafft Einnahmen, das bedeutet, erhöht z. B. die Kreisumlage.

Kreis- und Schulumlage

Der LR hatte dazu in seiner Einbringung betont, dass es ihm ein besonderes Anliegen war, den Gesamthebesatz unverändert zu belassen.

Mittlerweile mussten wir feststellen, dass viele Kommunen die Hebesätze für Grundsteuern empfindlich angehoben haben, um ihre Haushalte ausgleichen zu können. Hier stehen die meisten Kommunen unseres Odenwaldkreises mit dem Rücken zur Wand und sind nahezu handlungsunfähig.

Wie sollen vor Ort eigene Infrastrukturmaßnahmen realisiert werden? Eine weitere bzw. zusätzliche Erhöhung der Grundsteuern aufgrund einer Erhöhung der Kreisumlage muss vermieden werden.

Finanzielle Leistungsfähigkeit

Zum letztjährigen Haushalt hatte ich zum Schluss noch eine Feststellung getroffen. Wenn wir überlegen, welche Zeit wir als ehrenamtlich tätige Kommunalpolitiker für unser Mandat verwenden und welchen politischen Gestaltungsspielraum wir haben, so steht das in einem krassen Missverhältnis, das viele Politiker und Bürger nachdenklich zurücklässt.

Wir sehen das auch in diesem Jahr. Wir haben im KT viele Projekte in den vergangenen Jahren angeschoben, die in Arbeit sind. Aber welchen Handlungsspielraum wir in diesem Gremium aufgrund der finanziellen Rahmenbedingungen wirklich noch haben, zeigt ein Blick auf die Tagesordnungen der KT-Sitzungen des letzten Jahres bzw. auch heute. Über einige Resolutionen und Satzungen ging es kaum noch hinaus. Selbst bei der Rettung des Schlachthofs in Brensbach waren uns aus finanziellen Gründen die Hände gebunden.

Fazit:

Der ländliche Raum versucht seine Landschaft als Naherholungsraum auch für die Ballungsräume zu erhalten und zu gestalten. Uns zwingt man immer mehr Windenergieanlagen auf. Wir schaffen Möglichkeiten des Baus von Freiflächenphotovoltaik Anlagen um dazu beizutragen, dass der Energiedurst weiter gestillt wird. Wir erbringen trotz der widrigen Rahmenbedingungen viele Leistungen für die Region und die Ballungszentren. Aber für diese Leistungen wünschen wir uns alle, dass aus Berlin bzw. Wiesbaden auch was zurück fließt. Eine auskömmliche Zuweisung im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs oder eine sinnvolle und hilfreiche Krankenhausfinanzierung wären hier ein Anfang.

Sollten solche Unterstützungen auch weiterhin ausbleiben, dann ist die Situation nur noch frustrierend. Wenn aber frustrierte Bürger wählen gehen, sind Wahlergebnisse leicht vorhersehbar.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe für die ÜWG – Fraktion die Haushaltssituation beleuchtet. Wir ziehen uns nicht aus der Verantwortung und werden dem Haushalt mit allen Anlagen, wenn auch mit Bauchschmerzen, zustimmen.

Dank

Danken möchte ich allen Mandatsträgern im Kreis und Kommunen, aber auch allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern im Odenwaldkreis, die durch ihren unermüdlichen Einsatz, sei es im Beruf oder im Ehrenamt, gerade in diesen schwierigen Zeiten, unser Zusammenleben täglich sichern und bereichern.

Danken möchten wir abschließend auch allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung für die Einbringung des Haushaltes und die fachliche Beratung.

Danken möchte ich abschließend auch Ihnen für ihre Aufmerksamkeit.