Aktuelles

Breite Mehrheit für den Haushalt 2023

Stellungnahme der ÜWG – Fraktion zum Kreishaushalt 2023

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrter Herr Landrat, liebe Kolleginnen und Kollegen, werte Gäste,
wir haben heute einen Haushalt zu beschließen, der in seiner Dimension eine Schallmauer durchbricht. Wir überschreiten in den Einnahmen und Ausgaben die 200 Mio. € Grenze.

Rahmenbedingungen
Beleuchten wir zuerst einmal die Rahmenbedingungen, die dazu geführt haben.
Die Auswirkungen von Corona, der Überfall der Russen auf die Ukraine und dadurch auch der Anstieg der Energiepreise tragen mit dazu bei, die Inflation in unserem Lande voranzutreiben.
Wir sehen, Störungen im nationalen und globalen System bringen unsere Struktur ins Wanken.
Der Haushaltsentwurf zeigt die Auswirkungen auf den ÖPNV, auf die zusätzlichen Belastungen durch gestiegene Energiekosten, auf steigende Personalkosten, die einen Inflationsausgleich bieten sollen. Aber auch gesetzlich geforderte zusätzliche Aufgaben verbunden mit zusätzlichen Stellen schlagen sich in diesem Haushalt nieder.

Ein Minus von 3 Mio. Euro
Der Ergebnishaushalt zeigt mit dem Gesamtbetrag der Erträge ca. 207 Mio. € und im Gesamtbetrag der Aufwendungen ca. 210 Mio. € ein Minus von ca. 3 Mio. € auf.
Wir können dieses Minus im Gesamthaushalt durch Rücklagen aus vergangenen Jahren ausgleichen. Die sind aber zum Ende des Jahres zum Großteil aufgebraucht es sei denn ein besserer Abschluss des Jahres 2022 gibt uns wieder etwas Luft für Folgejahre.
Ich möchte heute nicht auf die einzelnen Haushaltspositionen oder Produktgruppen eingehen. Den meisten Produkten ist etwas gemeinsam, gestiegen Personalkosten, gestiegene Sach- und Dienstleistungen, gestiegen Transferaufwendungen. Dies sind Resultate der genannten Rahmenbedingungen, gesetzlicher Neuerungen und Forderungen von Bund und Land und erhöhter Fallzahlen.

Wieder zusätzliche Stellen
Näher eingehen möchte ich aber auf die Entwicklung des Stellenplanes. Die ÜWG-Fraktion hat schon in der Vergangenheit immer einen besorgten Blick auf den Stellenzuwachs gehabt. Wir haben auch immer eine klare Trennung von pflichtigen und freiwilligen Leistungen gefordert, um aufzeigen zu können, welchen Gestaltungsspielraum wir in unserem Haushalt haben.
Recht herzlichen Dank an Herrn Schäfer und seine Abteilung, dass wir hierzu eine klare Auflistung erhalten haben. Im Stellenplan 2023 sind 52,73 neue Stellen etatisiert. Davon entfallen 46,85 Stellen (2 Mio. €) auf den pflichtigen Bereich ohne adäquaten finanziellen Ausgleich und 5,88 Stellen (0,23 Mio. €) auf den freiwilligen Bereich.

Freiwillige Leistungen
Die im Haushalt aufgezeigten freiwilligen Leistungen belaufen sich auf ca. 1,5 Mio. € und die vorwiegend freiwilligen Leistungen auf 6,8 Mio., wobei hiervon 5,5 Mio. € auf den ÖPNV (ohne Schülerverkehr) entfallen.
2,8 Mio. €, also ca. 1,4 Prozent des Gesamthaushaltsvolumens bleiben als disponible freiwillige Leistungen.
Der soziale Bereich, das Jugendamt, die Schulen bilden die Hauptausgabeblöcke bei denen wir keinen Handlungsspielraum haben.

Schulen – Ganztagsangebot
Die Entwicklung des Ganztagsangebotes ist von der Gesetzeslage her vorgegeben. Wir vermissen allerdings klare Aussagen zu dessen Finanzierung bzw. zur Gewinnung des benötigten Betreuungspersonals.
Unser Investitionsprogramm mit wichtigen Maßnahmen im Sinne der Energieeffizienz und räumliche Weiterentwicklung leidet besonders unter der Kostenentwicklung, was mit einer Streckung der Maßnahmen im Schulbau und speziell bei den Räumlichkeiten für die Ganztagsbetreuung über die nächsten Jahre verbunden ist.

Gesundheitszentrum in schwieriger Lage
Das Gesundheitszentrum, eine „never ending Story“, Viele Versprechungen von Bund und Land zur Neugestaltung der Krankenhausfinanzierung, aber über Jahre wurden wir alleine gelassen. Das BMG plant die Zuordnung der Krankenhäuser zu bestimmten Levels. Wir benötigen Level 2, um unser Angebot aufrecht erhalten zu können. Das ist alleine nur schwer zu schaffen, es müssen alternative Planungen auch mit Blick auf sinnvolle Kooperationen erstellt werden.
Die finanzielle Versorgung des GZO muss dringend auskömmlich gestaltet werden, da uns von Seiten des Odenwaldkreises – bei bestem Willen für eine Unterstützung des GZO – die Hände mittlerweile gebunden sind. Die Zeit drängt und das RP will weitere Stammkapitalerhöhungen, durch die enorme Belastung unseres Haushaltes, nicht mehr genehmigen.

Weiterentwicklung des Schlachthofes
Entscheidungen für die Weiterentwicklung unseres Schlachthofes hat der Kreistag getroffen, wir hoffen dass in naher Zukunft auch Taten folgen können. Das Land hat sich deutlich zu regionalen Schlachtstätten bekannt, sodass Hoffnung auf zukünftige Fördermittel besteht.

Erhöhung der Kreis- und Schulumlage
Was ist aber der Preis für diesen genehmigungsfähigen Haushalt.
Die Anhebung der KU und SU um 3,85 %-Punkte belasten die Städte und Gemeinden zusätzlich mit 6,12 Mio. €.
Hatten die Städte und Gemeinden gehofft, dass sie mit der um 9,01 Mio. € erhöhten Gemeindeschlüsselzuweisung gestalterisch tätig sein können, so ergibt sich durch die Neufestsetzungen eine gegenüber 2022 um 5,2 Mio. erhöhte Netto-Belastung für die Gemeinden; knapp 4 Mio. bleiben nur übrig.
Wie sollen vor Ort eigene Infrastrukturmaßnahmen wie Digitalisierung, Gigabitausbau, Straßen und Versorgungsleitungen und der KiTa-Ausbau realisiert werden. Eine weitere bzw. zusätzliche Erhöhung der Grundsteuern bleibt oft nicht aus. Die zusätzliche Belastung der Bürger, die durch die Entwicklung der Lebenshaltungskosten oft schon über Gebühr belastet sind, darf nicht noch weiter eintreten.

Geprüfte Jahresabschlüsse
Die ÜWG-Fraktion hat in den vergangenen Jahren immer auf die Prüfung der Jahresabschlüsse gedrängt. Wir haben heute die geprüften Jahresabschlüsse der Jahre 2015-2018 auf der Tagesordnung. Dies zeigt, es geht auch in diesem Bereich voran. Herzlichen Dank Herr Landrat an die Verwaltung und an das Rechnungsprüfungsamt.
Anträge
Sehr geehrte Damen und Herren, die Anträge der Grünen wurden im Haupt- und Finanzausschuss erörtert. Meine Vorredner haben dazu Stellung bezogen. Ich kann mich hier für die ÜWG-Fraktion den Ausführungen von Herrn Giebenhain nur anschließen. Vieles ist durch Verwaltungshandeln auf den Weg gebracht oder schon erledigt. Zu der Bauhofschulung bleibt festzustellen, dass man den Städten und Gemeinden selbst überlassen sollte, wo sie ihre Tätigkeitsfelder sehen.
Zum fraktionslosen Antrag bleibt festzustellen, es gibt viele schulische Projekte, die man fördern könnte. Wir haben auch nicht nur eine Schule. Alle wollen gleichberechtigt behandelt werden. Unsere Mittel sind aber begrenzt.
Der Fraktionsvorsitzende der Grünen hatte in der letzten Sitzung kritisiert, in der Politik der Koalition sei zu wenig grün. Dazu bleibt festzustellen, wenn die Grünen in Regierungsverantwortung im Bund und Land dem ländlichen Raum genügend finanzielle Mittel zur Verfügung stellen würden, dann könnten wir auch mehr grüne Politik, solang sie realitätsnah ist, gestalten.

Vorgaben des RP
Schauen wir doch in die Genehmigungsverfügung für unseren Haushalt 2022 der grünen Regierungspräsidentin:
Bereits jetzt ist anzumerken, dass bei der sich aktuell abzeichnenden spürbaren Verschlechterung der Haushaltssituation ggf. Investitionskredite gemäß § 103 Abs. 2 HGO nicht bzw. nicht im vollen Umfang genehmigt werden können.

Wegen den rechtlichen Vorgaben zum Haushaltsausgleich und dem Umfang der bereits bestehenden erheblichen investiven Fremdfinanzierung empfehle ich weiterhin, eigenverantwortlich haushaltswirtschaftliche Sperren gemäß § 107 HGO auszusprechen. Außerdem sollte eine eigenständige kritische Überprüfung der vorgehaltenen und neu beabsichtigten Leistungen bzw. Standards – konsumtiv wie investiv – unter den Gesichtspunkten „pflichtig“ und „freiwillig“ vorgenommen werden. Um auch künftig finanzielle Gestaltungsspielräume zu sichern, ist es weiterhin nicht vertretbar, neue vertragliche Verpflichtungen in disponiblen Bereichen einzugehen. Auch sollten vor dem Hintergrund der haushaltswirtschaftlichen Entwicklung vorhandene oder neu vorgesehene Stellen nur bei tatsächlichem Bedarf besetzt werden.
Überjährige Liquiditätskredite sind auch künftig grundsätzlich zu vermeiden. Die verantwortlichen politischen Gremien stehen daher weiter in der Pflicht, das Gebot einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung im Sinne von § 92 Abs. 2 HGO im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung nachhaltig zu beachten.

Entsprechend sind die Grenzen der Vertretbarkeit und Zumutbarkeit des wirtschaftlichen Handelns im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung umfänglich zu hinterfragen. Dies gilt sowohl für die Beibehaltung der Standards, als auch für das vorgehaltene Leistungsangebot. Dabei muss im Sinne von §16 HKO auch eine klare Abgrenzung des eigenen Wirkungsbereichs gegenüber dem der kreisangehörigen Kommunen sichergestellt werden. Darüber hinaus wird angeregt, Entgelte, Gebühren und Beiträge laufend bezüglich des Kostendeckungsgrads zu kontrollieren und gegebenenfalls anzupassen.
Auch sollten die Beteiligungen des Odenwaldkreises entsprechend der Vorgaben nach den §§ 121 ff. HGO so gestaltet bzw. umgestaltet werden, dass außergewöhnliche Belastungen für den Kreishaushalt weitestgehend ausgeschlossen werden können. In diesem Zusammenhang sollte die sehr schlechte wirtschaftliche Situation der GZO im besonderen Maße berücksichtigt werden.
Das sind unsere Vorgaben durch die genehmigende Behörde.
Wenn aber z. B. die Heizungswende die kommunalen Gebäude einschließen wird, dann stehen Investitionen im Raum, die mit unseren finanziellen Rahmenbedingungen nicht zu leisten sind. Dies gilt nicht nur für den öffentlichen Bereich, sondern auch für viele Bürgerinnen und Bürger, deren Lebensplanung durch politisches Handeln in eine besondere Gefahr gerät.

Dank
Es bleibt zum Schluss noch etwas festzustellen. Wenn wir überlegen, welche Zeit wir als ehrenamtlich tätige Kommunalpolitiker für unser Mandat verwenden und welchen politischen Gestaltungsspielraum wir haben, so steht das in einem krassen Missverhältnis, das viele Politiker und Bürger nachdenklich zurücklässt. Deshalb dankt die ÜWG-Fraktion allen Mandatsträgern im Kreis und in den Kommunen für ihr ehrenamtliches Engagement unter den schwierigen Voraussetzungen zum Wohle unserer Bürgerinnen und Bürger im Odenwaldkreis.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe für die ÜWG – Fraktion die Haushaltssituation beleuchtet. Da und dort auch einiges zu Bedenken gegeben. Wir ziehen uns nicht aus der Verantwortung und werden dem Haushalt mit allen Anlagen, wenn auch mit Bauchschmerzen, zustimmen.
Danken möchten wir abschließend auch allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung für Einbringung des Haushaltes und die fachliche Beratung.
Danken möchte ich aber auch allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern im Odenwaldkreis, die durch ihren unermüdlichen Einsatz, sei es im Beruf oder im Ehrenamt, gerade in diesen schwierigen Zeiten, unser Zusammenleben täglich sichern und bereichern.
Danken möchte ich abschließend auch Ihnen für ihre Aufmerksamkeit.


Vielen Dank