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ÜWG-Odenwaldkreis zum Thema „Wolfsmanagement“

Die ÜWG-Kreistagsfraktion hat am 17.07.2017 folgenden Antrag an die Vorsitzende des Ausschusses Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Umwelt und Naturschutz gestellt:

Sehr geehrte Frau Heldmann,

nachdem Mitte Mai diesen Jahres im Raum Gießen ein Wolf gesichtet wurde, muss man davon ausgehen, dass in nicht mehr allzu ferner Zeit Wölfe sich auch im Odenwald ansiedeln werden.

Die ÜWG-Fraktion beantragt deshalb für die nächste Sitzung des Ausschusses für Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Umwelt und Naturschutz das Thema „Wolfsmanagement“ im Odenwaldkreis auf die Tagesordnung zu setzen. Dazu empfehlen wir eine/n Expertin/en aus dem Hessischen Umweltministerium als Referenten einzuladen.

Begründung: Die politisch Verantwortlichen des Odenwaldkreises sollten auf das Thema „Rückkehr des Wolfes“ vorbereitet sein und das daraus resultierende Management auf den unterschiedlichen Verwaltungsebenen (Land, RP, Kreis, Kommunen) kennen. Nur so kann eine wenig hilfreiche ideologisch geführte Debatte von Befürwortern und Gegnern des Wolfes mit jeweils einseitigen Sichtweisen verhindert und die zu erwartenden Probleme im Vorfeld aufgegriffen und örtlichen Lösungen zugeführt werden.

Die Ängste der Menschen vor der Ausbreitung des Wolfes müssen sehr ernst genommen werden. Hierbei geht es nicht nur um die Weidetierhalter, sondern gerade auch um die Bevölkerung in unseren Dörfern und die vielen Einheimischen und Touristen, die in der Natur des Odenwaldes unterwegs sind.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Günter Bardohl

Mitglied des Ausschusses

 

F.d.R

Georg Raab, Fraktionsvorsitzender

 

Der Antrag der ÜWG-Fraktion wurde im Vorfeld unter dem Motto „Wenn man sonst nichts zu tun hat“ belächelt.

Nach den Verdachtsmomenten der vergangen Wochen, dass ein Wolf Schafe und eine Ziege im Odenwaldkreis gerissen hat, zeigen sich plötzlich viele Politiker sehr geschäftig. Mittlerweile hat sich der Verdacht bestätigt.

Unter dem Druck des Geschehens beginnt die Diskussion, die der Antragsteller in aller Ruhe abgearbeitet haben wollte.

Es gilt festzustellen, dass das „Wolfsmanagement“ eine Länderangelegenheit ist. Hessen wird dabei, trotz des Nachweises, als „Wolfserwartungsland“ eingestuft, mit der Aussage: Wolf willkommen! Es gelten hier andere Regelungen bezüglich der Schutzmaßnahmen oder der Entschädigung als in Ländern, in den der Wolf als angesiedelt gilt. In Hessen sind die Entschädigungsleistungen für Tierverluste durch Wolfsriss nicht vorgesehen. Lediglich für Schutzmaßnahmen stehen den Tierhaltern auf Antrag Kostenbeteiligungen zu.

Das Thema kann nicht in der Aufforderung an die Tierhalter, ihre Tiere durch das Einzäunen mit starken Elektrozäunen zu schützen, erledigt sein. Wenn die Tierhalter Zäune aufstellen, damit ihnen keine Tiere abhandenkommen, dann entspricht dies den wirtschaftlichen Interessen. Dies trifft aber nicht zu, wenn die Tiere vor dem unter besonderen gesetzlichen Schutz stehenden Wolf geschützt werden müssen.

Der Jäger darf jeden wildernden Hund töten. Der Wolf ist durch das Naturschutz-gesetz geschützt. Eine Aufnahme in das Jagdrecht zur Bestandsregulierung ist nicht vorgesehen.

In der vielschichtigen Problematik geht es nicht um die Schäferinnen/Schäfer und die tierhaltenden Landwirte alleine. Nein, es geht um unseren gesamten Odenwaldkreis und seine weitere Entwicklung. Die über Jahrzehnte gewachsene und gepflegte Natur-, Kultur- und Erholungslandschaft wird sich bei Aufgabe von Weidetierhaltung durch fehlende Pflege und Nutzung zum Negativen verändern. Lebens- und Naherholungsräume werden dadurch für die Menschen an Attraktivität verlieren und dem Tourismus wird damit Schaden zugefügt.

Erinnern Sie sich noch, „Wir leben da, wo andere Urlaub machen!“, ein Slogan mit dem der Odenwaldkreis wirbt.

Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) hat kürzlich festgestellt, dass der Beutegreifer keine natürliche Scheu vor dem Menschen kenne. Können wir uns in Zukunft bei unseren Freizeit- und touristischen Aktivitäten in unseren heimischen Wäldern noch sicher fühlen? Kann man den Verlust an Lebensqualität, den die Anwesenheit des Wolfes mit sich bringt, bemessen? Können z. B. Waldkindergärten mit ihrem naturpädagogischen Angebot noch betrieben werden?

Der Odenwaldkreis hat in der Vergangenheit ein großes Engagement in der Weiterentwicklung unserer Heimatregion gezeigt. Viel Geld wurde in die Infrastruktur und in die wirtschaftliche Weiterentwicklung auch im Tourismus investiert.

Alle Parteien sind dafür eingetreten unseren Odenwaldkreis nachhaltig aufzustellen und ihn auch für unsere Kinder und Enkelkinder lebenswert zu gestalten.

Gerade diesem Ziel hat sich die ÜWG-Odenwaldkreis besonders verschrieben.

Die Ansiedlung des Wolfes in unseren Wäldern ist kontraproduktiv.