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Wolfsrisse: Hessisches Umweltministerium zieht sich aus der Verantwortung

Auf die Resolution des Odenwälder Kreistages zum Auftreten des Wolfes im Kreisgebiet liegt die Antwort von Staatsministerin Priska Hinz vor.

Die erbetene Unterstützung der 3 Schafhalter für ihre Tierverluste bei den Wolfsrissen im Herbst 2017 lehnt das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ab: Der Herdenschutz habe in allen Fällen nicht der sogenannten „guten fachlichen Praxis“ entsprochen. Die Hessische Landesregierung weise bereits seit 2015 darauf hin, wie wichtig der Herdenschutz sei. Wölfe könnten zu unerwünschten Verhalten sogar ermutigt werden, wenn sie kein funktionierender Elektrozaun abschrecke. Man habe umfangreiche Maßnahmen und verschiedene Fördermöglichkeiten im Bereich der Weidetierhaltung bereits vor der dauerhaften Niederlassung des Wolfes eingeleitet. Für die weitere Entwicklung der Schäferei sei nicht der Wolf verantwortlich.

Im Interesse des Naturschutzes solle die extensive Weidetierhaltung zur Beweidung der wertvollen Biotope und Lebensräume erhalten und gefördert werden. Die Landesregierung beabsichtigt daher, in den nächsten beiden Jahren zur Förderung des Herdenschutzes und für den Schadensausgleich je 500.000 € bereitzustellen.

Aus Sicht der ÜWG ist die Antwort aus dem Ministerium sehr enttäuschend.

Es gibt kein Wort des Bedauerns. Die Schuld an den Wolfsrissen wird den Tierhaltern zugeschoben, in dem man sich mit Hinweis auf die sogenannte „gute fachliche Praxis“ aus der Verantwortung zieht. Dabei zeigen inzwischen unzählige Beispiele aus anderen Bundesländern, dass es keinen funktionierenden Herdenschutz gegen den Wolf gibt. Weder Strom noch höhere Zäune halten die Wölfe auf, sie dringen sogar schon in Stallungen ein und streunen durch Städte und Dörfer.

Es gibt keinen funktionierenden Herdenschutz gegen den Wolf.

Die dargestellte Förder- und Ausgleichssumme ist angesichts der Kosten der von den Haltern erwarteten Herdenschutzmaßnahmen völlig unzureichend. Damit kann der erhöhte Aufwand für die Tierhalter bei weitem nicht ausgeglichen werden. Kleine Tierhalter sind grundsätzlich ausgeschlossen. Zudem gilt sie nur für die Schaf- und Ziegenbeweidung, die Halter von Kühen, Pferde und anderen Weidetieren werden in dem Brief nicht einmal erwähnt.

Es gilt den von Romantik geprägten Blick auf den Wolf der Realität anzupassen.

Es ist zu befürchten, dass mit dem Beginn der neuen Weideperiode wieder vermehrt Wolfsrisse auftreten werden. Deshalb muss gefordert werden, den Schutz vor dem Wolf durch seine Regulierung sicher zu stellen, Schutzmaßnahmen den Tierhaltern voll zu entschädigen und Schäden mit deren Folgen umfassend auszugleichen.

Die Thematik ist für die ÜWG-Fraktion damit bei weitem nicht abgeschlossen. Ein Raubtier passt nicht in eine von Menschen geschaffene Kulturlandschaft und ein friedliches Zusammenleben von Menschen und Wolf hat es noch nie gegeben. Ein Raubtier passt nicht in eine von Menschen geschaffene Kulturlandschaft und ein friedliches Zusammenleben von Menschen und Wolf hat es noch nie gegeben. Es gilt den von Romantik geprägten Blick auf den Wolf der Realität anzupassen.