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Odenwaldkoalition aus SPD, ÜWG und FDP spannt Rettungsnetz für die Grundschule Weiten-Gesäß

Gute vorweihnachtliche Botschaft für die Eltern im Michelstädter Ortsteil

Ein Eilantrag der Koalition zur Kreistagssitzung am 12.12.2022 zielte auf ein klares Bekenntnis zum Erhalt der Grundschule Weiten-Gesäß.                        

Dem Antrag wurde im Kreistag einstimmig entsprochen.

Antragstext mit Begründung:

Der Odenwälder Kreistag möge beschließen:

Der Odenwaldkreis wird als Schulträger den Erhalt der Grundschule in Weiten-Gesäß sichern, sofern sich kein geeigneter freier Träger findet.

Voraussetzung ist allerdings, dass das Land Hessen – wie in allen anderen Schulen in öffentlicher Hand – zusagt, für die personelle Ausstattung Sorge zu tragen.

Der Kreisausschuss wird beauftragt, umgehende die notwendigen Schritte einzuleiten und dem Kreistag in der ersten Sitzung nach der Sommerpause 2023 Bericht zu erstatten.

Begründung:

Mit dem Beschluss der evangelischen Kirche die Trägerschaft über die Grundschule in Weiten-Gesäß zum 30.06.2026 aufzugeben, wurde die Bevölkerung von Weiten-Gesäß vor den Kopf gestoßen.

Viele junge Familien haben sich in Weiten-Gesäß niedergelassen, oder haben diesem Ort nicht den Rücken zu gekehrt, weil sie besonders von der Existenz des örtlichen Kindergartens und der Grundschule beeindruckt waren. Die Schließung der Schule würde die Lebensplanung vieler junger Familien in Frage stellen.

Der Odenwaldkreis hat sich in seiner Schulentwicklungsplanung immer für den Erhalt der kleinen Grundschulen und damit auch für das Motto „kurze Beine – kurze Wege“ stark gemacht. Deshalb ist es für die Odenwaldkoalition nur folgerichtig, wenn wir hier für die Fortführung der Grundschule einstehen.

Die Schließung dieser Bildungsstätte würde für die Kinder  einen längeren Schulweg und den Bustransport nach Michelstadt bedeuten, was für die sechs bis zehn jährigen eine Belastung darstellt.

Auch wenn die Grundschule bis 2026 unter kirchlicher Leitung steht, sollte der Kreistag eine baldige Klärung der Weiterführung fordern.

Gerade die bevorstehende Landtagswahl sollte für die Vorbereitung einer Entscheidung genutzt werden.

Hearing zum Thema Inklusion im Odenwaldkreis

Auch der zweite Antrag der Koalition aus SPD, ÜWG und FDP zur Sitzung am 12.12.2022 zur Veranstaltung eines Hearings zum Thema Inklusion im Odenwaldkreis wurde vom Kreistag einstimmig angenommen.

Antragstext mit Begründung:

Der Kreistag möge folgenden Antrag beschließen:

 1. Der Kreisausschuss wird beauftragt, ein Hearing zum Thema „Inklusion im Odenwaldkreis“ zu organisieren.

2. Für die Durchführung sind der Vorsitzende des Schul- und Kulturausschusses, das Staatliche Schulamt für die Landkreise Bergstraße und Odenwald sowie weitere Fachexperten miteinzubeziehen.

3. Das Hearing ist systematisch zu dokumentieren und den Kreistagsfraktionen als solide Grundlage für die weitere Arbeit zur Verfügung zu stellen.

Begründung:

Mit dem Beitritt zur UN-Behindertenrechtskonvention hat sich die Bundesrepublik Deutschland dazu verpflichtet, Menschen mit Behinderung die vollumfängliche Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Artikel 24 der Konvention besagt, dass das allgemeine Bildungssystem jedem zugänglich sein soll. Ziel ist der gemeinsame Schulbesuch von behinderten und nicht-behinderten Kindern in einer Regelschule. Für die nächste Generation soll das tägliche Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung selbstverständlich sein.

Als Modernisierungspartner wollen wir den Anspruch auf ein selbstbestimmtes Leben in unserer Gesellschaft mit Leben füllen. Das Thema bewegt mittlerweile viele Menschen – auch im Odenwaldkreis. Neben den Betroffenen selbst ist es für Fachpersonal und Verwaltung mittlerweile zu einer Daueraufgabe geworden. Verbunden ist diese Daueraufgabe mit ständig neuen Herausforderungen.

Ziel des Antrags der Modernisierungspartnerschaft Odenwaldkoalition ist es deshalb, im Rahmen des Hearings bestmögliche Transparenz herzustellen und gemeinsam mit den Fachexperten Zukunftsperspektiven zu entwickeln.

Übernahme von Schülerbeförderungskosten

Der dritte Koalitionsantrag in der Sitzung des Kreistages dient der Behebung einer Ungerechtigkeit im Umgang mit den Schülerbeförderungskosten. Mit diesem Antrag ist es der Koalition gelungen Klarheit in der Angelegenheit zu schaffen und betroffene Familien zu entlasten.                                                                               Auch diesem Antrag wurde einstimmig entsprochen.

Antragstext mit Begründung:

Der Kreistag möge beschließen:

Alle Schülerinnen und Schüler, deren Wohnort weiter als 2 Kilometer von der Grundschule ihres Schulbezirks bzw. 3 Kilometer von der nächstgelegenen weiterführenden Schule entfernt ist, die den gewählten Bildungsgang anbietet, erhalten kostenlos das Schülerticket Hessen, unabhängig davon, welche Schule sie tatsächlich besuchen.

Begründung:

Nach § 161,2 Hessisches Schulgesetz (HSchG) haben Schülerinnen und Schüler einen Anspruch auf Schülerbeförderung, „wenn die kürzeste Wegstrecke zwischen Wohnung und Schule sowie zwischen Wohnung oder Schule und einem sonstigen Ort, an dem regelmäßig lehrplanmäßiger Unterricht erteilt wird, für Schülerinnen und Schüler der Grundschule mehr als zwei Kilometer und für Schülerinnen und Schüler ab der fünften Jahrgangsstufe mehr als drei Kilometer beträgt.“ Dies begründet lt. § 161,8 HSchG den Anspruch auf Erstattung der Fahrkosten durch den Schulträger. Deshalb wird den berechtigten Schülerinnen und Schüler des Odenwaldkreises über die OREG das Schülerticket Hessen kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Dies gilt derzeit aber nur für die Schülerinnen und Schüler, die die nächstgelegene Schule, die den gewählten Bildungsgang anbietet, auch tatsächlich besuchen. Besuchen sie hingegen eine andere Schule ihrer Wahl, müssen die Schülerinnen und Schüler bzw. ihre Eltern das Schülerticket Hessen für 365 € p.a. selbst erwerben und eine Kostenerstattung beantragen. Die Höhe der Kostenerstattung durch den Odenwaldkreis richtet sich nach dem günstigsten Tarif für die konkrete Fahrstrecke.
Dies führt einerseits zu geringen Einsparungen für den Schulträger, andererseits hat es einen hohen bürokratischen Verwaltungsaufwand zur Folge. Gleichzeitig führt es zu Ungleichbehandlungen und beeinträchtigt der Freiheit in der Wahl der weiterführenden Schule.

Beispiel:
Eine Schülerin aus Breuberg-Neustadt hat nach der Grundschule den gymnasialen Bildungsgang gewählt. Die nächstgelegene Schule, die diesen Bildungsgang anbietet, ist die Georg-Ackermann-Schule (GAS) in Rai-Breitenbach, eine Kooperative Gesamtschule. Die Schülerin wurde aber ihrem Wunsch gemäß vom Gymnasium in Michelstadt aufgenommen.
Würde sie die nächstgelegene GAS besuchen, erhielte sie „automatisch“ das Schülerticket Hessen. Um ins Gymnasiums nach Michelstadt zu kommen, steht ihr nur ein Ticket für die Strecke Breuberg-Neustadt-Rai-Breitenbach nach dem günstigsten Tarif bzw. eine Erstattungssumme in gleicher Höhe zu. Das Schülerticket Hessen muss sie sich für 365 € p.a. selbst kaufen, die Differenz zur Erstattungssumme muss die Familie selbst tragen.

Diese allgemeine Verfahrensregelung wurde vor Jahren im Schulgesetz zur Stärkung der Schulstandorte und zur Kostenminimierung festgelegt. Seit der Einführung des Schülertickets Hessen bzw. seines Vorläufers Mobi-Tick ist dieses Verfahren nicht mehr nachvollziehbar. Denn wenn, wie im HSchG angestrebt, 100% aller Schülerinnen und Schüler die nächstgelegene Schule besuchten, würde dies den Schulträger jeweils die volle Erstattungssumme für die Ausgabe das Schülerticket Hessen kosten. Zudem werden die relativen geringen Einsparungen des Kreises aufgrund abweichenden Schulwahlverhaltens durch den hohen Verwaltungsaufwand nahezu kompensiert und gehen ausschließlich zu Lasten der Familien. Darüber hinaus ist aktuell kein weiterführender Schulstandort im Odenwaldkreis gefährdet.

Durch die generelle Ausgabe des Schülertickets Hessen an alle nach §161,2 berechtigten Schülerinnen und Schüler sichert die Odenwaldkoalition deren hessenweite Mobilität und erhöht die Motivation zur Nutzung des ÖPNV-Angebots deutlich. Der erhebliche bürokratische Aufwand für Verwaltung und Familien entfällt, Mehrkosten für die Fahrt zur Schule beeinträchtigen nicht mehr die Entscheidungsfreiheit bei der Wahl der weiterführenden Schule.

Eine Ungerechtigkeit bleibt allerdings bestehen, auf die der Kreistag schon in der vergangenen Wahlperiode per Resolution an die Landesregierung hingewiesen hat: Die Ungleichbehandlung der Schülerinnen und Schüler durch die Unterteilung in „Fahrschüler“ und „Nicht Fahrschüler“.
Hier kann nur durch eine Änderung der Hessisches Schulgesetzes Abhilfe geschaffen werden.

Informationsfreiheitssatzung für den Odenwaldkreis

Mit dem vierten Antrag zur Sitzung beabsichtigt die Koalition aus SPD, ÜWG und FDP den Bürgerinnen und Bürgern entsprechend dem Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes die Erarbeitung einer Satzung, die den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu den in der Odenwälder Kreisverwaltung vorhandenen Informationen ermöglicht.                                                                                                      Diesem Antrag wurde ebenfalls einstimmig entsprochen.

Antragstext mit Begründung:

Antrag: Informationsfreiheitssatzung für den Odenwaldkreis forcieren

Sehr geehrter Herr Holschuh, die Odenwaldkoalition beantragt:

Seit 2018 ermöglicht das Hessische Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz den hessischen Kommunen und Landkreisen, eigene Informationsfreiheitssatzungen zu erlassen. Durch eine derartige Satzung erhalten interessierte Bürgerinnen und Bürger, aber z.B. auch die Presse den Anspruch auf Zugang zu in der Odenwälder Kreisverwaltung vorhandenen Informationen, sofern sie keine Geheimsachen oder personenbezogene Daten betreffen. Kreise wie z.B. Marburg-Biedenkopf haben bereits erfolgreich von dieser Opt-In-Regelung Gebrauch gemacht. Mit dem Beschluss einer Informationsfreiheitssatzung würde auch der Odenwaldkreis einen großen Schritt zu einer transparenten Kreisverwaltung machen. Die Satzung wäre damit auch ein weiterer Baustein im Modernisierungsprozess des Kreises durch die Odenwaldkoalition.

Der Odenwälder Kreistag möge daher beschließen:

1. Der Kreisausschuss wird gebeten, den Entwurf einer Informationsfreiheitssatzung auszuarbeiten und dem Kreistag nach der Sommerpause 2023 zur Beschlussfassung vorzulegen.

2. Bei der Erarbeitung sollen insbesondere die Gestaltung eines möglichst vollständig digitalen Prozesses bei der Stellung, Bearbeitung und Beantwortung der Anträge sowie eine weitgehende Kostenfreiheit für Antragsteller bei wenig komplexen Anträgen berücksichtigt werden.

3. Unabhängig von der Informationsfreiheitssatzung strebt der Odenwaldkreis an, zukünftig möglichst viele Informationen proaktiv öffentlich und über offene Schnittstellen einfach zugänglich zu machen.