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Wie viele Windkraftanlagen sieht der Regionalplan Windkraft für den Odenwald vor?

Kurzfassung

Die Anzahl der Windkraftanlagen, die der sachliche Teilplan erneuerbare Energien des Regionalplans Südhessen im Odenwald ermöglichen soll, ist recht einfach zu ermitteln. Der aktuelle Planungsstand sieht 32 Vorrangflächen im Gebiet des hessischen Odenwaldes vor, die sich größtenteils im Odenwaldkreis, aber auch in den angrenzenden Gebieten des Kreises Bergstraße und Darmstadt-Dieburg befinden. Diese Vorrangflächen umfassen insgesamt 3.544,8 ha. Die Größe der Vorrangflächen reicht von 10,7 ha (eine von zwei Flächen in Rothenberg) bis zu 600,6 ha (Michelstadt-Vielbrunn).  Auf der Website des Regierungspräsidiums Darmstadt sind Karten und Flächensteckbriefe einsehbar.

Der Landesentwicklungsplan, der die bekannte Vorgabe von 2 % der Landesfläche Hessens für Windkraft enthält, geht von einem mittleren Flächenbedarf von 10 ha Windkraftanlage aus. Dieser Wert liegt der Berechnung der zur Verwirklichung der hessischen Energiewendeziele erforderlichen Zahl von Windkraftanlagen und deren Flächenbedarf zu Grunde. Daraus ergibt sich, dass der Regionalplan im Odenwald Flächen für rund 350 Windkraftanlagen bereitstellen soll. Der Plan geht dabei von Anlagen mit 200 m Höhe und 140 m Nabenhöhe aus.

Der Regionalplan sieht allerdings auch vor, dass Windkraftanlagen deutlich dichter gestellt werden sollen. Je nach Flächenzuschnitt und lokalen Gegebenheiten könnten bis zu drei Windkraftanlagen auf einer Fläche von 10 ha, der Mindestgröße einer Vorrangfläche, errichtet werden. Nimmt  man nun an, dass nicht nur auf den kleinen Flächen, sondern überall so verdichtet gebaut wird, so kommt man auf die von Horst Schnur genannte Zahl von über 500 Anlagen.

 

Streit um die Zahl der Windkraftanlagen

Der südhessische Regionalplan Windkraft (offiziell: Sachlicher Teilplan erneuerbare Energien des Regionalplans Südhessen, oder RP TPEE) befindet sich derzeit in seiner zweiten Offenlage. Es können also Stellungnahmen, Hinweise, und Einwendungen beim Regierungspräsidium im Darmstadt abgegeben werden. Je nach weiterem Verlauf könnte der Plan dann bereits Ende des Jahres 2017 oder Anfang 2018 beschlossen werden.

Dabei ist bislang unklar geblieben, in welchem Umfang dieser Plan den Bau von Windkraftanlagen im Odenwald ermöglichen würde. Sicher ist, dass der Regionalplan Windkraft den Odenwaldkreis mit über 3% der Fläche überproportional belastet (TPEE 2016, S. 82).

Derzeit wird öffentlich über die mögliche Anzahl von Windkraftanlagen gestritten. Der ehemalige Landrat und Windkraftkritiker Horst Schnur spricht von 500 – 600 Windkraftanlagen im Odenwald, die der Plan möglich machen soll (Odenwälder Echo, 22 .April 2017). Dagegen wurde auf einer Diskussionsveranstaltung der Grünen in Michelstadt behauptet, diese Zahl sei völlig übertrieben und bar jeder Realität. Der Windkraftplaner und geschäftsführende Gesellschafter der Viernheimer 3P Energieplan GmbH, Jürgen Simon, war dort der Meinung, 70-80 Windkraftanlagen seien realistisch (Odenwälder Echo, 3. Mai 2017). Diese Zahlen mag man als interessengeleitete Übertreibung wie auch als bewusste Untertreibung verstehen. Nicht zu verstehen ist aber, dass laut des Artikels vom 3. Mai 2017 sich niemand auf der gut besuchten Versammlung auf eine Anzahl von Windkraftanlagen festlegen wollen – denn dies sei wegen des komplizierten Planungsrechts nicht möglich.

Das ist nun eine offenkundige Ausrede. Sicherlich kann zum heutigen Zeitpunkt niemand mit Gewissheit sagen, wie viele Windkraftanlagen in den nächsten 10-15 Jahren im Odenwald tatsächlich gebaut werden. Das wird ganz wesentlich von den Förderbedingungen und der Entwicklung des Strommarkts abhängen. Möglicherweise sind auch besonders hohe Anlagen rentierlicher, und dann wird die Anzahl der Anlagen auf dem verfügbar gemachten Platz geringer ausfallen.

Es ist aber ohne große Schwierigkeiten zu ermitteln, für wie viele Windkraftanlagen der Regionalplan „substantiell Raum schafft“, wie es im Planerdeutsch genannt wird. Die Regionalplanung soll schließlich sicherstellen, dass ausreichend Flächen bereitgestellt werden, um die für die Zukunft für notwendig erachtete Menge Windstrom produzieren zu können. Dazu müssen ihr belastbare Annahmen über die dazu notwendige Zahl der Windkraftanlagen und deren mittleren Flächenbedarf zugrunde liegen. Und wenn die Windstromproduktion die angestrebten Mengen erreichen soll, müssen dann auch Anlagen in der geplanten Zahl gebaut werden.

 

Was sagt der Regionalplan Windkraft zur Zahl der Windkraftanlagen im Odenwald?

Was sagte nun der Regionalplan Windkraft selbst darüber aus, wie viele Windkraftanlagen künftig im Odenwald stehen sollen? Im Text des „Teilplans erneuerbare Energien – Entwurf 2016“ selbst gibt es keine Angabe dazu, wie viele Windkraftanlagen auf den dort ausgewiesenen Vorrangflächen gebaut werden könnten. Diese Planungsgrundlage findet sich in den Vorgaben für den Regionalplan Windkraft, nämlich im Landesentwicklungsplan Hessen 2000 (Stand 2013). Die gesuchte Zahl steht in der „Zweiten Verordnung über die Änderung des Landesentwicklungsplan Hessens 2000 vom 27. Juni 2013“ (GVBl. Hessen Nr. 17, S.479ff.). Hier wird als Planungsgrundlage für den Ausbau der Windkraft in Hessen ein durchschnittlicher Flächenbedarf pro Windkraftanlage von 10 ha gesetzt (4.3 Endenergiebedarf, GVBl. Hessen Nr. 17, S. 484). Um eine jährliche Windstromproduktion von 28 TWh erreichen zu können, seien rund 4.000 Windkraftanlagen mit jeweils 3-4 MW Leistung und jeweils 2.000 Volllaststunden pro Jahr notwendig. Aus der Anzahl von 4.000 Windkraftanlagen mit je 10 ha Flächenbedarf ergibt sich dann ein Flächenbedarf von 40.000 ha. Diese 40.000 ha sind die berühmten 2 % der Landesfläche Hessens, die für die Nutzung durch Windenergie zur Verfügung gestellt werden sollen.

Der Regionalplan Windkraft geht davon aus, dass die der Planung zugrunde gelegten Windkraftanlagen eine Gesamthöhe von rund 200 m über Grund haben, bei einer Nabenhöhe von rund 140 m (RP TPEE 2016, S. 24)

Man kann also festhalten: Der Windkraftplanung in Hessen wird ein durchschnittlicher Flächenbedarf von 10 ha pro 3-4 MW-Windkraftanlage zu Grunde gelegt.

 

Wieviel Fläche soll für Windkraftanlagen im Odenwald bereitgestellt werden?

Der südhessische Regionalplan Windkraft enthält in seiner aktuellen offenliegenden Fassung 32 Windvorranggebiete im Bereich des Odenwaldes. Diese Flächen liegen überwiegend innerhalb des Odenwaldkreises, aber auch in angrenzenden Bereichen des Kreises Darmstadt-Dieburg und des Kreises Bergstraße. Die Flächengröße der Vorranggebiete reicht von 10,7 ha (eine von zwei Flächen in Rothenberg) bis zu 600,6 ha (Michelstadt-Vielbrunn). Insgesamt sieht der Planentwurf 3.544,8 ha für Windkraftvorranggebiete im Odenwald vor. Diese Flächen sind für die Windkraftnutzung auch tatsächlich geeignet , steile Hänge etwa sind ausdrücklich nicht Bestandteil von Vorrangflächen.
Windkraftvorranggebiete im Odenwald laut RP TPEE – Stand Mai 2017

Nummer Ort Kreis ha
2-117 Groß-Umstadt Darmstadt-Dieburg 80,9
2-95 Groß-Umstadt Darmstadt-Dieburg 265,3
2-92 Groß-Umstadt Darmstadt-Dieburg 32,3
2-817 Hassenroth Odenwaldkreis 18,1
2-118 Breuberg Odenwaldkreis 158,8
2-120 Höchst Odenwaldkreis 19,5
2-138 Höchst Odenwaldkreis 49,4
2-136 Lützelbach Odenwaldkreis 12,7
2-122 Michelstadt Odenwaldkreis 600,6
2-125c Bad König Odenwaldkreis 87,1
2-123b Michelstadt Odenwaldkreis 22,6
2-125 Michelstadt Odenwaldkreis 206
2-125a Michelstadt Odenwaldkreis 59,4
2-125b Michelstadt Odenwaldkreis 32,1
2-99 Bad König Odenwaldkreis 50,8
2-112 Mossautal Odenwaldkreis 368,4
2-705 Erbach Odenwaldkreis 139,8
2-31 Beerfelden Odenwaldkreis 165,6
2-905 Wald-Michelbach Bergstraße 98,2
2-909 Wald-Michelbach Bergstraße 49,5
2-811 Beerfelden Odenwaldkreis 189,1
2-23b Beerfelden Odenwaldkreis 40,8
2-23 Rothenberg Odenwaldkreis 10,7
2-23a Rothenberg Odenwaldkreis 68,1
2-24 Wald-Michelbach Bergstraße 141,7
2-25 Wald-Michelbach Bergstraße 300,8
2-26 Wald-Michelbach Bergstraße 17,3
2-26a Wald-Michelbach Bergstraße 15,6
2-288 Rimbach Bergstraße 33,7
2-294 Grasellenbach Bergstraße 51,3
2-292 Reichelsheim Odenwaldkreis 144,9
2-922 Brensbach Odenwaldkreis 13,7
Gesamtfläche 3544,8

 

Wieviele Windkraftanlagen ermöglicht der Regionalplan nun ?

Bei erster, überschlägiger Betrachtung ermöglichen diese 32 Flächen von insgesamt 3.544,8 ha entsprechend der Grundlagen der Landesplanung den Bau von rund 350 Windkraftanlagen.

Nun muss man aber in Rechnung stellen, dass sich nicht alle Vorrangflächen vollständig ausnutzen lassen. Auf einer Vorrangfläche von beispielsweise 66 ha lassen sich nicht 6,6 Anlagen, sondern nur sechs Windkraftlageanlagen errichten. Daraus errechnet sich dann eine Gesamtzahl von 338 Windkraftanlagen, deren Bau der Regionalplan Windkraft im Odenwald rechnerisch ermöglichen soll.

Der Regionalplan sieht allerdings vor, dass Windkraftanlagen auch deutlich dichter gestellt werden sollen, als dies mit dem Durchschnittwert von einer Anlage pro 10 ha der Landesplanung unterstellt wird. Als Mindestgröße einer Vorrangfläche legt der Regionalplan Windkraft 10 ha fest (S. 52). Diese Mindestflächengröße von 10 ha soll der Konzentration von mindestens drei Anlagen an einer Stelle dienen. Je nach Flächenzuschnitt und lokalen Gegebenheiten seien auf einer Fläche von mindestens 10 ha die Errichtung von bis zu drei Windenergieanlagen möglich. Der Plan geht hier also davon aus, dass auf einer Fläche von 10 ha nicht nur eine einzelne Windkraftanlage erstellt werden kann, sondern sogar bis zu drei Anlagen möglich sind.

Folgt man nun dieser Leitlinie der Planung, so kann man in der Berechnung als Minimum davon ausgehen, dass auf den kleineren Vorrangflächen des Regionalplans, also denen, die weniger als 30 ha umfassen, je drei Windkraftanlagen gebaut werden können. Da auf den kleineren Flächen hier nun dichter geplant wird als mit 10 ha pro Windkraftanlage, ergibt sich für den Odenwald die Zahl von 353 Windkraftanlagen, deren Bau der Plan ermöglichen soll.

 

Also sind 500 Windkraftanlagen eine übertriebene Zahl?

Nein, aber sie ist aus den Grundlagen der offengelegten Planung nur indirekt abzuleiten. Die Planaussage, auf einer Fläche von 10 ha könnten bei geeigneten lokalen Gegebenheiten bis zu drei Windkraftanlagen errichtet werden, lässt die Berechnungen mit rund 350 Windkraftanlagen auf der Grundlage von 1 WKA pro 10 ha und punktueller Verdichtung als eher konservativ erscheinen. Das theoretische Maximum liegt der Windkraftplanung zufolge demnach bei drei Windkraftanlagen pro 10 ha. Dies wären – bezogen auf die aktuell geplanten Vorrangflächen – 1.047 Anlagen im Odenwald. Unterstellt man dagegen eine nicht nur punktuell verdichtete, sondern generell etwas dichtere Bauweise mit 1,5 WKAs pro 10 ha, so würde dies ein Raumpotential für 515 Windkraftanlagen im Odenwald bedeuten.

 

Der Regionalplan soll im Odenwald den Raum für rund 350 Windkraftanlagen schaffen

Diese Zahl von 350 WKA ergibt sich aus dem Regionalplan selbst, also seinen Vorgaben und eigenen Grundsätzen. Der Regionalplan geht davon aus, dass mindestens punktuell eine verdichtete Bauweise erfolgt. Sollte eine solche verdichtete Bauweise flächendeckend erfolgen, könnten auf der geplanten Fläche über 500 Windkraftanlagen errichtet werden.

 

 

 

Quellen:

Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien – Entwurf 2016. Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan. Text.

Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien – Entwurf 2016. Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan. Karte  3.

Zweite Verordnung über die Änderung des Landesentwicklungsplan Hessens 2000 vom 27. Juni 2013

Flächensteckbriefe zum RP TPEE Teil 1

Flächensteckbriefe zum RP TPEE Teil 2

Flächensteckbriefe zum RP TPEE Teil 3

Flächensteckbriefe zum RP TPEE Teil 4